Erstellt am 15.01.2009 um 09:26 Uhr von Angi1
Hallo Samos,
im § 19 Abs. 1 BetrVG steht
Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
Ich würde sofort Umschläge auslegen. Sollte dies nicht gehen, muss gewährleistet sein, dass die Wahl geheim erfolgt.
Da ja jeder seinen Stimmzettel ausfüllt und dann, vielleicht gefalltet, in die Wahlurne wirft, sehe ich keine Möglichkeit das Wahlergebnis zu verändern.
MfG
Angi1
Erstellt am 15.01.2009 um 10:01 Uhr von Lotte
Angi,
aber das Auslegen der Umschläge würde das vorherige Fehlen nicht heilen. M.E. wäre die Wahl immer noch anfechtbar.
Erstellt am 15.01.2009 um 10:03 Uhr von samos
Im Betriebsverfassungsgesetz steht, dass die Wahl anfechtbar ist, wenn Wahlumschläge fehlen.
Was ist mit den Kollegen, die in der Nacht-und Frühschicht bereits gewählt haben? Die Umschläge aus den Briefwahlen sind auch bereits in den Wahlurnen.
Der Wahlvorstand lässt die Kollegen im Unklaren und will sich nun erst mal sachkundig machen (reichlich spät sich über die Wahlvorschriften sachkundig zu machen)
und lässt es weiterlaufen.
Ich denke die Wahl müßte unterbrochen und ein neuer Termin festgelegt werden.
Ich denke halt, wenn nun jemanden das Wahlergebnis nicht gefällt, dann kann er erfolgreich anfechten. Es gibt entsprechende Urteile bereits ab 1954!
LG samos
Erstellt am 15.01.2009 um 12:26 Uhr von samos
da bin ich noch einmal. Die BR Wahl läuft weiter. Der Wahlvorstandsvorsitzende kam "aufgeblasen" zu mir und hat sich lauthals beschwert, weil ich Einwände gegen den Ablauf vorgebracht habe. Ich soll doch die Wahl anfechten- es interessiert ihn kein bisschen. Wortwörtlich "da ist drauf gekackt"
Ich solle die Kollegen nicht beunruhigen und von der Arbeit abhalten. Also ehrlich- das ist mir im Leben noch nicht untergekommen. Ein Wahlvorstand der mich, wie ein Arbeitgeber maßregelt und dazu auffordert, dass ich nicht mit den Kollegen rede.
Bin satt!
MfG Samos
Erstellt am 15.01.2009 um 13:01 Uhr von betriebsratten
Laufenlassen....und dann anfechten.
Die Wahl dürfte wiederholt werden müssen
Erstellt am 15.01.2009 um 13:16 Uhr von Lotte
samos,
erst in Stresssituationen zeigen manche Menschen ihr wahres Gesicht...
Falls Du die Wahl anfechten möchtest, musst Du zwei Mitstreiter oder die Gewerkschaft an Deiner Seite haben.
Erstellt am 15.01.2009 um 13:25 Uhr von samos
@betriebsratten und @Lotte,
dankeschön für eure Antworten.
Natürlich hätte ich Mitstreiter an meiner Seite um die Wahl anzufechten.
Die wirklich Frage ist, bringt das was? Ich glaube nicht. Klar würden wir wiederholen müssen und alle würden jammern, weil ich ihnen die Wahl versaut habe.
Der Wahlvorstand hat mir ja gesagt, dass die Kollegen bereits deutlich gemacht haben, dass sie ein 2. Mal nicht mehr wählen wollen.
Unsere Firma ist mit ganz besonderen Menschen bestückt. Hier ist auch keine normale Betriebsratarbeit möglich. Die Kollegen hacken sich, zur Freude des Arbeitgebers, gegenseitig die Augen aus.
Wie gesagt, danke!
Erstellt am 15.01.2009 um 13:30 Uhr von Lotte
Samos,
ich hoffe ja, dass Du nach der Wahl ein BRM bist und mal ein bißchen zur Besserung der Situation beitragen kannst.
Viel Glück
Erstellt am 15.01.2009 um 14:34 Uhr von peanuts
"Ich denke die Wahl müßte unterbrochen und ein neuer Termin festgelegt werden. "
Eine Unterbrechung würde überhaupt nichts bringen, da die Wahl durch diesen Fehler komplett unwirksam ist. In diesem Fall könnte sogar eine Feststellung der Nichtigkeit zu diskutieren sein.
Nicht lange rumzappeln, sondern innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses die Wahl anfechten. Ein solcher Fehler darf NICHT passieren!
Erstellt am 15.01.2009 um 18:40 Uhr von samos
Hallo Ihr's,
ich hoffe auch, dass ich Morgen BR bin :0)) Bin zur Auszählung nicht geblieben, warum auch.
Ich will nicht "rumzappeln" die Kollegen betrachten das Ganze als absoluten Lapsus und mich stellt man als Korinthenkackerin dar :0) eine die nur Recht haben will, eine die immer Stress macht. Man will in Ruhe weiter so handeln, wie es das Bauchgefühl vorgibt. Gesetze interessieren da keinen. BtrVG und WO werden als Möglichkeit betrachtet, die man u. U. wahrnehmen kann oder auch nicht. Eine Kollegin hat mir gesagt- ich soll nicht so streng sein- schließlich wäre Wahlvorstand echt stressig und da muss man doch einsehen, dass nicht alles richtig laufen kann. Die Jungs bemühen sich doch oder *grrrrr*
Aber, wenn man hier schon sagt, ist völlig belangslos, über welche "Belanglosigkeiten" sprechen wir dann künftig? Ich werde mich an die Gewerkschaft wenden- es sind im übrigen auch Gewerkschaftsmitglieder, die alles nicht so eng sehen.
Es ist wirklich nicht leicht bei uns, weil zu viele einfach gar nicht wirklich BR arbeit wollen. Nur so ein bisschen (ähnlich Klassensprecher)- und immer passend - nur niemanden auf die Füße treten. Manchmal verzweifle ich, weil es uns und der Firma auch nicht gut tut. Es geht hier um Beliebtheitsgrade- wer beliebt ist, ist automatisch ein guter BR.
Meine Erfahrung, wer mit jedem gut kann und keinerlei Ärger haben möchte, der eignet sich nur bedingt als BR.
LG samos
Erstellt am 16.01.2009 um 13:59 Uhr von Nobli
Hallo Samos,
noch ein paar Gedanken zur Wahlanfechtung.
Die Begründung der fehlenden Wahlumschläge bietet auf den ersten Blick entspr. den §§11 und 12 der WO 2001 die Grundlage für den Start einer Anfechtung.
Liest man sich jedoch im Fitting den Kommentar zum § 19 BetrVG (Wahlanfechtung) durch (Seite 396 folgende) so muss man doch die Erfolgsaussichten einer solchen Anfechtung als sehr gering einschätzen. Unter der Voraussetzung, dass die Kennzeichnung der Stimmzettel geheim erfolgen konnte, die Stimmzettel gefaltet werden konnten und verschlossene und versiegelte Urnen zum Einwurf bereitstanden, so ist mit Sicherheit nicht gegen den Grundsatz der geheimen und unmittelbaren Wahl des § 14 BetrVG verstossen worden und es wäre damit auch kein anderes Wahlergebnis bei Nutzung von Umschlägen zu erwarten gewesen.
Im Gegenteil muss man sogar konstatieren: hätte der Wahlvorstand bei laufender Wahl die Wahlbedingungen (durch Auslegen von Umschlägen) verändert, so hätte er in Kombination mit den Stimmabgabevermerken auf den Wählerlisten Personengruppen oder sogar Einzelpersonen identifizierbar gemacht und damit erst eine Ungültigkeit oder sogar Nichtigkeit der Wahl herbeigeführt. Auch ein Abbruch der bereits begonnen Wahl wäre unter den oben genannten Voraussetzungen eine Pflichtverletzung des Wahlvorstandes gewesen.
Mein persönlicher Rat:
Lass die Anfechtung bleiben!
Solltest Du gewählt worden sein, dann nutze das nächste Jahr zur aktiven Mitarbeit im BR und gehe Ende 2009 in den Wahlvorstand für die BR-Wahl 2010 um dann die BR-Wahl im April 2010 gut vorzubereiten.
Solltest Du nicht gewählt worden sein so hast Du nächstes Jahr im April die nächst Chance und kannst ebenso Ende 2009 in den Wahlvorstand gehen ... s.o.
Erstellt am 16.01.2009 um 18:59 Uhr von altenuss
Hallo Samos
Ich staune wieviel Zeit Du hast, ständig wärend der Arbeitszeit hier im Forum
zu sein. Hast Du nichts zu tun?
Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn die gefalteten Wahlzettel nicht in
einem Umschlag sind. Die Wahl wäre auch nicht anders gelaufen.
So wurde eine Menge unnötiges Papier gespart.
Erstellt am 16.01.2009 um 20:34 Uhr von Lotte
altenuss, Fenja,
1. woher wisst Ihr denn so genau, dass es Arbeitszeit ist, die hier im Forum verbracht wird?
2. sicher hat schon manch einer dem Gremium mühsame Recherche oder den Weg zum Anwalt durch eine Frage oder auch durch das Mitlesen hier im Forum erspart.
Erstellt am 18.01.2009 um 18:44 Uhr von samos01
@Nobli, das habe ich inzwischen auch recherchiert. Selbst wenn man anfechten könnte, es würde eine kleine Ewigkeit dauern, bis ein Gericht zur einer Entscheidung kommt.
Die Wahl war nicht über den ganzen Tag. Die Wahlurne war für ein paar Stunden im Betriebsratsraum. 7 Betriebsräte haben den Schlüssel zu diesem Raum.... War die Urne versiegelt? nein, wie denn? Eine Plombe ja aber der Einwurf war nicht verschlossen. Und die Wahlunterlagen waren ja auch nicht gerade im Tresor gelagert:-)))
Die Briefwahlumschläge waren mit den gefalteten Stimmzetteln vermischt. (Rückschluß auf Briefwähler)
Klar, es wird das Ergebnis nicht ändern- aber es ist nicht sauber gelaufen. Eine Manipulation war möglich.
Als ich morgens in die Firma kam, war an 7 schwarzen Brettern das Wahlprotokoll ausgehängt. Die 3-Tagesfrist, bis das endgültige Ergebnis feststeht, wurde nicht eingehalten.
Während man selbst noch überlegen will ob man die Wahl annimmt, diskutiert das ganze Haus schon über die Konstellation.
Einiges ist schief gelaufen- aber inzwischen ist es mir auch egal.
LG samos