Erstellt am 06.04.2014 um 00:34 Uhr von ActionHero
Wenn du die gesetzlichen nach § 4 ArbZG meinst, nur dann, wenn diese tariflich auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Satz 2 ArbZG vereinbart wurden.
Ansonsten in Zeitabschnitte von mindestens 15 min.
Zusätzliche, über den gesetzlich Geregelten hinausgehende, sind frei regelbar.
Hier kann von 1 – 15 min. alles enthalten sein.
Es dürfte bei einer reinen Bildschirmarbeit auch nicht verkehrt sein, hier zusätzliche Entspannungspausen einzurichten.
Erstellt am 06.04.2014 um 10:28 Uhr von Schlamuser
Hallo,es kommt darauf an,in welchem Job Du tätig bist.Es ist möglich,Pausen auf 8min zu verkürzen,unter 8min ist es nicht mehr möglich.Also,wie gesagt,es hängt davon ab,in welchem Job Du tätig bist.
Erstellt am 06.04.2014 um 20:44 Uhr von hohenossig
Können Pausen in zehn minuten pausen geteilt werden ? Also ich bin im krankentransport tätig und diese Pausen a 10 min wurden im Qualitätsmanagment unter Durchführung eines Krankentransports festgeschrieben.
Erstellt am 06.04.2014 um 21:07 Uhr von Schlamuser
Hallo hohenossig,Ich gebe Dir jetzt mal eine heisse Adresse,der kann Dir 100% eine Aussage geben ! Schreib Stadtbusfahrer.de an,und teile ihm deine Frage mit,da wird dir geholfen !
Erstellt am 06.04.2014 um 23:24 Uhr von Bastian
Hi ich hab bei facebook ne Gruppe gegründet. Betriebsräte im Rettungsdienst / Krankentransport
Da unser Bereich ja ein wenig speziell ist
Gruß basti