Erstellt am 04.04.2014 um 20:53 Uhr von Schlamuser
Hallo,es liest sich so,als wollen dich da welche linken.Fakt ist,das Du nach 6 Monate Betriebszugehörigkeit das recht hast,dich als BR auf stellen zu lassen.Wenn Du aber keiner GW angehörst,dann brauchst Du Stützunterschriften.Diese richten sich wieviel Mitarbeiter in der Firma tätig sind.Aber nicht mehr wie 50Stützunterschriften.Alles klar ?
Erstellt am 04.04.2014 um 21:35 Uhr von flinkerkoelner
Danke für die schnelle Antwort. Dieses Gefühl habe ich auch da ich mit meiner Kandidatur auf großen Anklang stoße. Ich habe gesagt ich mache das und hatte den Wahlvorschlag Liste in der Hand und alle sagten gib her ich Unterschreibe ich brauchte nur 7 Stützunterschrift hatte aber die ganze Liste voll mit 15.
Da hat der Wahlvorstand der selbst Kanadiern tut wohl gesehen wie die Belegschaft hinter mir steht und hat wohl etwas Angst.
Aber wie sieht das mit der Frist aus hätten Sie mir nicht innerhalb von 2 Werktagen entscheiden müssen ob der Wahlvorschlag korrekt ist oder nicht und mir das wenn er es nicht wäre schriftlich mitteilen müssen?
Und die Wählerliste die aushängen tut hat das Eintrittsdaum in die Firma stehen statt das Geburtsdatum das ist doch auch nicht korrekt?
Und wenn sie die Wahl so weiter durchführen anfechtbar! ?
Lg Thomas
Erstellt am 04.04.2014 um 21:38 Uhr von Oblatixx
@Schlamuser: Tolle Antwort, aber leider hat er danach nicht gefragt.
Urlaub und Stunden absetzen führen niemals zu einer Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit. Oder sieht das der Wahlvorstand wirklich so? Dann muss er sich mal ordentlich belesen.
Da Du keinen Bescheid bekommen hast, dass mit Deiner Liste etwas nicht stimmt, gehe ich mal davon aus, dass dann eben alles in Ordnung ist.
Das Streichen der Stützunterschriften ohne den Unterschreiber zu fragen ist falsch. Da kannst Du sie nochmal darauf hinweisen.
Erstellt am 04.04.2014 um 21:48 Uhr von flinkerkoelner
Hallo das weiß ich noch nicht so ganz so wie ich Sie verstanden habe werden Sie die Vorschlagsliste jetzt erst nach Ende der Abgabe Frist prüfen!
Erstellt am 04.04.2014 um 22:15 Uhr von nicoline
*das der Vorschlag innerhalb von 2 Werktage vom Wahlvorstand geprüft werden müsste.*
Die Vorschrift lautet etwas anders:
§ 7 Abs. 2 Satz 2 WO
Er hat die Vorschlagsliste unverzüglich, möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang, zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung einer Liste die Listenvertreterin oder den Listenvertreter unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung. Eine schuldhafte Verzögerung würde nach meiner Interpretation vorliegen, wenn der WV die Listen erst nach Ablauf der Einreichungsfrist prüft. Der WV würde damit verhindern, dass heilbare Mängel der Liste innerhalb der Frist noch behoben werden könnten.
*Und die Wählerliste die aushängen tut hat das Eintrittsdaum in die Firma stehen statt das Geburtsdatum das ist doch auch nicht korrekt?*
Die Wählerliste, die aushängt, soll die Geburtsdaten ***nicht enthalten***, allerdings ist auch nicht vorgesehen, dass das Eintrittsdatum genannt wird.
Einsprüche gegen die Wählerliste sind vor Ablauf von 2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens schriftlich einzureichen. Warum hast Du das nicht gemacht?
Und ich sage Dir gerne noch einmal, was ich Dir schon geantwortet habe und was Oblatixx jetzt auch noch mal geschrieben hat:
***Urlaub und Stunden absetzen führen niemals zu einer Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit.***
Doppelte Stützunterschriften zu streichen, ohne die Stützer zu befragen ist ebenfalls nicht ok. Zunächst solltest Du versuchen, mit dem WV zu reden und unter Nennung der entsprechenden §§ auf die Fehler hinweisen.
Wenn das nichts nützt würde ich mich an die Gewerkschaft wenden, wenn Du zur Gewerkschaft keinen Draht hast, kannst Du zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes gehen und dort versuchen, eine einstweilige Verfügung zum Abbruch der BR Wahl zu beantragen, kann nicht sagen, ob das gelingt. Ganz zuletzt kannst Du warten, bis die Wahl vorüber ist und sie mit zwei Mitstreitern anfechten.
Erstellt am 04.04.2014 um 22:28 Uhr von flinkerkoelner
Danke für die Hilfe !
Ich werde nochmal versuchen mit denen zu reden, hoffe Sie sind besser drauf als beim letzten mal. Die haben sich direkt persönlich angegriffen gefühlt und meinten das Sie das nicht zum erstenmal machen und was ich dann wollte Sie wären ja auch extra auf einen Seminar gewesen.
Gut sollte das nicht Früchten lasse ich mich überraschen wie es da weiter geht. Und zu guter Letzt wohl anfechten müssen Unterstützer dafür habe ich auch einige.
Und nochmals recht herzlichen Dank
LG Thomas
Erstellt am 05.04.2014 um 09:39 Uhr von gironimo
Vielleicht hat der WV ja gar keine Mängel vorzutragen. Wenn er schon Doppelunterschriften gestrichen hat (jetzt mal egal wie), hat doch offenbar eine Prüfung stattgefunden.
Erstellt am 05.04.2014 um 10:02 Uhr von flinkerkoelner
Nein wie ich meine Vorschlagsliste abgeben habe hat Er gesagt der Herr Müller hat schon bei mir unterschrieben und Herr Schmitt hat bei jemanden anderes unterschrieben und hat dann die Unterschriften bei mir gestrichen. Dann habe ich gehört das eine weitere Kollegin ihre Liste abgeben hatte mit dem nötigen Unterschriften und da war auch eine drauf die bei mir war und da sie nur die nötigen hatte die braucht und ich genug hatte wurde auch die Unterschrift einfach bei mir gestrichen so das aus meinem 15 nur noch 12 Unterschriften übrig blieben. sind zwar noch immer genug da nur 7 gebraucht werden finde es nur nicht richtig so wie das gelaufen ist.
LG Thomas