Wahlniederschrift
Hallo, wir hoffen, Ihr könnt uns schnell weiterhelfen bei folgender Frage: wir hatten Listenwahl mit 3 Listen, auf einer Liste waren es 15 Kandidaten, auf der 2. 9 und auf der 3. 8 Bewerber. Der BR wird 9 Mitglieder haben. Wie weit muss jetzt in der Wahlniederschrift runtergerechnet werden - bei Liste 1 bis 15, bei Liste 2 bis 9 etc.? Oder hört man auf zu rechnen, wenn man die 9 BR-Mitglieder beieinander hat? Vielen Dank schon mal
Community-Antworten (6)
03.04.2014 um 18:59 Uhr
Man rechnet runter, bis alle vertan sind. Auch die Ersatzmitglieder müssen wissen, auf welchem Platz sie stehen.
03.04.2014 um 19:01 Uhr
Alles runterrechnen ist immer richtig, einmal muss man dies machen. Erfahrungsgemäß kann sich in 4 Jahren ja vieles Ändern, Rücktritt von Ersatzmitgliedern etc.
03.04.2014 um 21:19 Uhr
Alle runter, sicher? Das mit den Ersatzmitgliedern ändert sich doch, ggf. schon wegen des Minderheitengeschlechts. Was wäre denn, wenn eine Liste sehr viele Bewerber hätte? Mit den Nachrückern bleibt man doch innerhalb der Liste, die ein verhindertes BR-Mitglied hat, unabhängig davon, welche Höchstzahl?
03.04.2014 um 23:45 Uhr
Genau. Lotta beschreibt es richtig. Hier gibt es keine schon vorher feststehende Reihenfolge der Nachrücker. Diese ergibt sich je nach Verhinderung aus der dann zugehörigen Liste. Bei drei Listen kommen also drei als erste Nachrücker infrage. Zusätzlich noch das der Minderheit.
04.04.2014 um 00:16 Uhr
Antwort überdacht und zurückgenommen ... ;))
04.04.2014 um 11:22 Uhr
Mit den Nachrückern bleibt man doch innerhalb der Liste, die ein verhindertes BR-Mitglied hat, unabhängig davon, welche Höchstzahl?<
Es sei denn, beim Nachrücken muss auch die Quote berücksichtigt werden und auf der entsprechenden Liste gibt es keine Kandidaten des Minderheitengeschlechts mehr. Dann findet ein Listensprung statt. Und um zu wissen, welche Liste dann an der Reihe ist, werden dann doch die Höchstzahlen benötigt. Sicher ein seltener Fall. Trotzdem sollte der WV den doch überschaubaren Job machen.
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