Wahl abgelehnt, Ersatzmitglied nachgerückt - Wahlniederschrift ändern?
Guten Morgen,
ich hätte da wieder ein kleines Problem, wo ich nicht weiter weiss....
Wir hatten am Montag die Wahl, es wurden 5 Betriebsratsmitglieder gewählt und alle 5 schriftlich benachrichtigt, dass sie 3 Arbeitstage Zeit haben die Wahl abzulehnen. Gleichzeitig wurde die Wahlniederschrift an die Geschäftsleitung und an die Gewerkschaft geschickt. Nun hat gestern ein Gewählter aus persönlichen Gründen die Wahl abgelehnt, sodass ein Ersatzmitglied nachrückt. Der Gewählte hat vom WV schriftlich einen Brief bekommen, das die Ablehnung in Kenntnis genommen wurde. Wie müssen wir jetzt vorgehen? Die Wahlniederschrift ändern und erneut abschicken oder lediglich Geschäftsleitung und Gewerkschaft über die Änderung informieren? Hat das nachgerückte Ersatzmitlied nun auch 3 Tage Zeit abzulehnen?(was er 100% nicht tun würde) Wir wollten nächsten Montag das Wahlergebnis offiziell aushängen.
Community-Antworten (6)
13.05.2010 um 13:14 Uhr
@yalova, Info genügt. Wenn du dir sicher bist, dass das nachrückende Ersatzmitglied nicht ablehnt, dann kann es ja sofort zusagen. Es ist nicht zwingend, dass 3 Tage gewartet werden muss, wenn die Zusage vorher da ist. Also? Aushang am Montag raus! :-)
13.05.2010 um 13:42 Uhr
in § 17 WOBetrVG heißt es; Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen.
Nachfolgekanditen werden nicht gewählt, es handelt sich hier um -nicht gewählte Wahlbewerber-, die auch keine Wahl anehmen bzw. ablehnen können. Zurücktreten, können sie erst bei einer ordnungsweisen Vertretung eines BRM.
13.05.2010 um 13:49 Uhr
dinoli, kommt mir irgendwie bekannt vor.........
13.05.2010 um 15:44 Uhr
@ ridgeback
Gute Sachen muss mann sich merken und weitergeben!
13.05.2010 um 16:40 Uhr
dinoli, Däubler sieht das in seiner Kommentierung aber ganz anders unter WO § 17 RN 5. Nicht alles, was sich gut anhört ist auch richtig.
yalova, auch der nachrückende Kandidat hat die Bedenkfrist.
13.05.2010 um 22:26 Uhr
@Lotte Mag sein das Däubler es anders sieht, die Folge daraus wäre aber das bei einer Liste mit 30 Personen und alle nochmal 3 Tage Bedenkzeit bekommen würden mit Postweg 5 Tage, du schon bei 150 Tagen bist. Da der Wahlvorstand innerhalb von einer Woche nach der Wahl einladen muss, behaupte ich das der Gesetzgeber dieses so nicht vorgesehen hat. Wie auch immer, sollte jemand nachrücken der nicht will, kurz schriftlich seinen Rücktritt bekannt geben oder in der Sitzung dem Gremium erklären.
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