Erstellt am 13.05.2010 um 11:14 Uhr von MonaLisa
@yalova,
Info genügt.
Wenn du dir sicher bist, dass das nachrückende Ersatzmitglied nicht ablehnt, dann kann es ja *sofort* zusagen. Es ist nicht zwingend, dass 3 Tage gewartet werden muss, wenn die Zusage vorher da ist.
Also? Aushang am Montag raus! :-)
Erstellt am 13.05.2010 um 11:42 Uhr von dinoli
in § 17 WOBetrVG heißt es; Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen.
Nachfolgekanditen werden nicht gewählt, es handelt sich hier um -nicht gewählte Wahlbewerber-, die auch keine Wahl anehmen bzw. ablehnen können.
Zurücktreten, können sie erst bei einer ordnungsweisen Vertretung eines BRM.
Erstellt am 13.05.2010 um 11:49 Uhr von ridgeback
dinoli,
kommt mir irgendwie bekannt vor.........
Erstellt am 13.05.2010 um 13:44 Uhr von dinoli
@ ridgeback
Gute Sachen muss mann sich merken und weitergeben!
Erstellt am 13.05.2010 um 14:40 Uhr von Lotte
dinoli,
Däubler sieht das in seiner Kommentierung aber ganz anders unter WO § 17 RN 5.
Nicht alles, was sich gut anhört ist auch richtig.
yalova,
auch der nachrückende Kandidat hat die Bedenkfrist.
Erstellt am 13.05.2010 um 20:26 Uhr von dinoli
@Lotte
Mag sein das Däubler es anders sieht, die Folge daraus wäre aber das bei einer Liste mit 30 Personen und alle nochmal 3 Tage Bedenkzeit bekommen würden mit Postweg 5 Tage, du schon bei 150 Tagen bist. Da der Wahlvorstand innerhalb von einer Woche nach der Wahl einladen muss, behaupte ich das der Gesetzgeber dieses so nicht vorgesehen hat. Wie auch immer, sollte jemand nachrücken der nicht will, kurz schriftlich seinen Rücktritt bekannt geben oder in der Sitzung dem Gremium erklären.