Erstellt am 03.04.2014 um 15:41 Uhr von gironimo
Sicher, wenn sein befristetes Arbeitsverhältnis nahtlos in ein unbefristetes oder ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis geändert wird, bleibt er im Amt. Und zwischendurch reicht ein Tag pro Woche arbeiten durchaus aus; ohnehin, wenn es sich um eine betriebl. Fortbildung handelt..
Erstellt am 03.04.2014 um 15:42 Uhr von christax
Wenn ich AG wäre ,hätte der AN nur noch bis Oktober eine Stelle bei mir.
Das sollten befristete AN bedenken und sich nur nach der Befristung aufstellen
lassen.
Erstellt am 03.04.2014 um 16:45 Uhr von Daddy
Sorry Christax aber was ist das denn für eine Aussage. Hätten wir das so gemacht wie du beschrieben, gäbe es beu uns keinen BR. Zur Wahl damals waren bei uns alle befristet. Wir hatten trotzdem drn A.... in der Hose uns aufstellen zu lassen.
Erstellt am 04.04.2014 um 09:54 Uhr von moreno
Bei einigen Chefs muss ich leider Christfax zustimmen. Bei meiner Freundin im Betrieb hatten auch nur befristet Angestellte den A..... in der Hose nen BR zu gründen. Der Chef hat einfach die Verträge auslaufen lassen und jetzt gibts keinen BR mehr :-(
Erstellt am 04.04.2014 um 15:07 Uhr von seesee
Es gibt nur eenige Chefs, die auf BR stehen. Das NR-Amt bedeutet sehr oft EDK: Ende Der Karriere...
Erstellt am 09.04.2014 um 08:09 Uhr von mDobrunz
Vielen Dank für die Antworten. Der junge Kollege wird sich wohl zur Wahl stellen.
Unser Chef gehört übrigens zu den wenigen....