Erstellt am 02.04.2014 um 14:03 Uhr von Oblatixx
Es kommt darauf an ...
Es gibt Dinge, die man nicht vor sich her schieben kann, da muss dann auch mal eine kurzfristige Einladung funktionieren. Manchmal sind Fristen einzuhalten und die sind meist schneller vorüber, als Du die vorstellen kannst.
Wie gesagt, es kommt darauf an ...
Erstellt am 02.04.2014 um 16:06 Uhr von pillepalleTR
"Es gibt Dinge, die man nicht vor sich her schieben kann, "
Die Anzahl dieser "Dinge" ist aber recht begrenzt. Dazu gehört z.B. eine außerordentliche Kündigung, die eine 3-Tages-Frist mit sich bringt. Ggf. noch kurzfristig zur Genehmigung vorgelegt Mehrarbeit u.ä.
Ansonsten gilt die Faustregel: zwischen Ladung und Sitzung sollte soviel Zeit liegen, dass es jedem BRM möglich ist, sich angemessen auf den Inhalt/die Themen der Sitzung vorzubereiten.
Also lautet die Antwort auf die Frage: "oder kann er das einfach von heute auf morgen? "
Ja, in Ausnahmefällen kann er das einfach.
Erstellt am 02.04.2014 um 16:07 Uhr von gironimo
die Einladung muss eben "rechtzeitig" erfolgen. Wie Oblatixx schon schreibt, ist das ein Gummibegriff.
Abgesehen von den oft eiligen Angelegenheiten (z.B. fristlose Kündigung und drei-Tage-Frist) solltet Ihr für die regelmäßigen BR-Sitzungen eine Regelung für Euch finden, die Ihr z.B. in der Geschäftsordnung festlegen könnt. Bringe das Thema doch einfach mal auf die Tagesordnung.
Erstellt am 02.04.2014 um 19:42 Uhr von Globus
hier muß eindeutig unterschieden werden zwischen einladung zur sitzung und mitteilung der TO
Das sind welten...
Aus der Frage kann ich nciht heraus lesen, ob die br sitzungen immer an einem festgelegten zeitpunkt statt finden oder nciht...
Einer einladung bedarf es bei einer immer feststehenden BR sitzung eben nciht - die TO muß rechtzeitig bekannt gegeben und weiter gegeben werden - und rechtzeitig ist in der tat ein durchaus dehnbarer begriff...