Hallo,
ich bin im Wahlvorstand und wir sind gerade dabei das Wahlausschreiben zu verfassen. Da wir ein kleiner Betrieb mit 49 Wahlberechtigten sind, möchten wir das vereinfachte einstufige Wahlverfahren anwenden (BR bestand schon und hat uns bereits "ernannt"). Dementsprechend wird die Wahl eine Persönlichkeitswahl.
Meine Verständnisfrage ist nun:
In welcher Form müssen die Wahlberechtigen ihren Wahlvorschlag bei uns einreichen? Reicht ein Schriftstück mit Namen, Geb-daten und Funktion im Betrieb des Wahlvorschlages aus oder müssen die Wahlvorschlageinreichenden den Wahlvorschlag mitsamt Unterstützungsunterschriften bei uns einreichen?
Danke im Vorraus für die Antwort!