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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorschläge - in welcher Form müssen die beim vereinfachten Wahlverfahren eingereicht werden?

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Bucki
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben 90 wahlberechtigte Mitarbeiter in unserem Betrieb. Wir (Wahlvorstand) haben mit dem AG ein vereinfachtes (Ein BR hat vorher bestanden, also einstufiges) Wahlverfahren vereinbart. Damit wird eine Persönlichkeitswahl durchgeführt. In welcher Form müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden. Ich habe lediglich Wahlvorschläge in Listenform gefunden? Gibt es dafür separate Musterdokumente? Kann ein Wahlvorschlag drei Kandidaten enthalten, die durch z.B. 5 Stützunterschriften gestützt werden?

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Community-Antworten (3)

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viktor

12.01.2006 um 16:21 Uhr

Wenn Ihr eine Persönlichkeitswahl machen wollt, müssen alle Kandidaten, die bereit sind zu kandidieren auf eine Liste geschrieben werden. Die erforderlichen Stützunterschriften gilt dann für die gesamte Liste also alle Kandidaten. Liegt dann nur diese eine Liste dem Wahlvorstand vor, wird aus dieser die Persönlichkeitswahl gemacht.

B
bucki

12.01.2006 um 16:31 Uhr

D.h. das vereinfachte Wahlverfahren führt nicht dazu, dass es zu einer Persönlichkeitswahl kommt?

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viktor

12.01.2006 um 16:44 Uhr

Ich empfehle auch §§ 28ff WO (Wahlordnung; insbesondere auch § 33). Es können zwar mehere Wahlvorschläge eingereicht werden (die Stützunterschriften gelten jeweils nur für die jeweils eingereichte Wahlvorschlagsliste) - auch mündliche Vorschläge auf der Wahlversammlung sind möglich - es wird aber immer nach dem Mehrheitsprinzip gewählt (siehe auch Kommentare zum BetrVG z.B. von Däubler oder Fitting)

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