Hallo liebe Betriebsräte, ich möchte Euch heute noch einmal um Eure Mithilfe bitten:

Im Unternehmen wurde eine von vier Maschinen umfangreich modernisiert und diesbezügliche sollen alle MA angelernt (2-3 Tage mitlaufen bei voller Produktion) werden.
Wir haben zwei Kollegen die sich dies auf Grund ihres Alters (59/61 Jahre) nicht mehr zutrauen. Jedoch gibt es reichlich genug jüngere MA. Kann man diese älteren Kollegen tatsächlich zur "Ausbildung" (die ja im eigentlichem Sinne keine ist) zwingen, oder sind sie auf Grund ihres Alters gesetzlich geschützt. Ich bitte Euch nach Möglichkeit um Urteilssprüche oder Verweise auf Gesetze. Vielen Dank BRKlaus
#######


Es ergibt sich sogar eine Pflicht zur Weiterbildung damit die Kollgen ihre Arbeitsleistung erfüllen können.


Ja, aber: Wenn sich diese Arbeitnehmer nicht zur Weiterbildung bereit erklären, 1. Wäre dies ein Kündigungsgrund? UND 2. Welche Pflichten/Möglichkeiten hätte der BR um die langjährigen Kollegen zu schützen /unterstützten?
Wie gesagt, es gibt auch jüngere Kollegen, welche noch nicht zur Weiterentwicklung angesprochen wurden.
3. Was ist, wenn die Maschine in der Art umgebaut wurde, dass der Kollege diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bedienen könnte (kaputtes Knie/die Wege zu den verschiedenen Apparaten sind deutlich weiter geworden).

Dürfte der Arbeitgeber die Ablehnung dann sanktionieren oder wäre dies gar ein Kündigungsgrund?