Mitarbeiterüberwachung
Hallo, Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber verlangt, dass der Mitarbeiter (Berater eines Finanzinstitutes) nach jedem Beratungsgespräch mit Kunden, diesem Kunden einen personenbezogenen Fragebogen zur Qualität der Befragung (Mitarbeiterbewertung) zukommen läßt und beurteilt? Vielen dank im Voraus. Freundliche Grüße
Anno Nym
Community-Antworten (4)
24.08.2022 um 11:48 Uhr
Im Prinzip ja. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, muss der jedoch beteiligt werden.
24.08.2022 um 11:49 Uhr
Ja warum auch nicht. Der AG kann seine Kunden befragen.
Falls es einen BR gibt, hat der AG den Fragebogen mit diesem abzustimmen. (MBR)
24.08.2022 um 12:12 Uhr
kommt halt darauf an, was der AG dann mit dem Bogen macht. Wenn es elektronisch weiterverarbeitet wird, dann könnte man an § 87 I Nr. 6 BetrVG denken. Das BAG hat zu Facebook da mal eine schöne Entscheidung getroffen. Dafür musste der AG noch nicht mal aktiv die Bewertung der Kollegen anfordern BAG, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 ABR 7/15 Es gab aber auch Gerichte die waren laxer https://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/tabvga/0006-15.pdf
Die beiden Urteile zeigen aber, dass es eben vom Einzelfall abhängt. Was wird danach gemacht, wie wird ausgewertet etc. Man könnte evtl auch noch über §94 BetrVG argumentieren, dass ein MBR besteht. Aber auch das ist einzelfallabhängig. Daher mein Tipp: einfach mal lospoltern und Mitbestimmung einfordern :)
08.09.2022 um 11:02 Uhr
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