Hallo, ich habe eine Frage zu einer Kandidatur. Der Kandidat wurde in einem Gerichtsprozess wegen Urkundenfälschung verurteilt. Im Gesetz heißt es: Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

Wie kann ich feststellen, ob der Kandidat tatsächlich nicht wählbar ist?
Gruß Borussia