Abteilung als Art der Beschäftigung ok?
Liebe Kollegen, auf unserer Unterstützerliste haben viele unterschrieben, ja. Nur die meisten haben unter 'Art der Beschäftigung' mit der Abteilung geantwortet. So sind sie es gewohnt. Z.B. 'Innere 3' oder 'Onko' oder 'Uro'. Daran kann man erkennen was sie ungefähr machen, aber nicht ob sie Arzt sind, Pflegepersonal oder Verwaltungspersonal, ja. Kann einem der Wahlvorstand da Ärger machen? Was meint ihr.
Community-Antworten (16)
27.03.2014 um 20:20 Uhr
@EightBall Das reicht vollkommen.
Am Rande: Ihr habt in Eurem Krhs. drei Abteilungen für Innere Medizin? Krass...
27.03.2014 um 21:39 Uhr
Auf der Inneren 3, der Onko oder der Uro können beschäftigt sein: Krankenpfleger, Krankenschwester oder neudeutsch GuK Krankenpflegehelfer, Krankenpflegehelferin MFA Stationsassistentin Servicekraft Reinigungskraft Psychologe/gin Orthopädiemechaniker/in Physiotherapeut/in Ergotherapeut/in Logopäde/din Was genau hat die Art der Beschäftigung mit der Angabe einer hausinternen Abteilungsbezeichnung zu tun? Mir würde das als WV nicht reichen, es sei denn ein Kandidat, oder irgend wer anders, übezeugt mich mit einem entsprechenden Urteil, welches sagt, dass das reicht.
27.03.2014 um 22:01 Uhr
Kölner hat hier recht. Es reicht vollkommen aus.
Die Angabe der Tätigkeit der Unterstützer hat keine wahlrelevante Bedeutung. Sie dient lediglich der Information bzw. der besseren Zuordnung im Betrieb. Wer was macht oder ist, soll dem Lesenden hier letztlich gleich sein. Auch kann hiervon nicht abgeleitet werden, dann einen besseren Überblick bezüglich eines ev. nicht berechtigten (Leitender Angest. oder ähnliches.) Unterstützers zu haben.
27.03.2014 um 22:13 Uhr
Steht wo, sagt wer?
27.03.2014 um 22:32 Uhr
Sagt Farce, sag ich. Muss reichen. Vermutlich wird dir das nicht reichen, wie immer. Aber den Spaß gönne ich dir, wenn du, wie oft hier erlebt, wieder kreisende Fragen fragen wirst. Naja, das macht (äh, hält) jung.
27.03.2014 um 22:52 Uhr
nico, warum sollte §6 abs3 der wahlordnung bei deiner mitgliedschaft im wv nicht reichen?
27.03.2014 um 23:05 Uhr
Sagt Farce, sag ich. Muss reichen. Ne is richtig!
Vermutlich wird dir das nicht reichen Richtig!
*wenn du, wie oft hier erlebt, wieder kreisende Fragen fragen wirst. * Erkär das doch mal an Beispielen, damit ich evtl. in mich gehen kann.
27.03.2014 um 23:08 Uhr
Brauchst du nicht, schaffst du selber. Antwort 232600 ist dafür das beste Beispiel.
28.03.2014 um 00:02 Uhr
Kinners, nicht gleich wieder Streiten. Habt euch doch wieder Lieb. Ich hab euch doch auch alle Lieb……
§ 6 Abs. 3 WO
Auszug aus einem Kommentar:
Ob das Fehlen einer oder mehrere Angaben zur Unwirksamkeit der Vorschlagsliste führt, ist immer anhand der eindeutigen Identifizierbarkeit der Wahlbewerber zu überprüfen.
28.03.2014 um 14:25 Uhr
Hallo EightBall, ich stimme Farce im Prinzip zu, allerdings bezieht sich der §6 Abs. 3 WO auf die Bewerber. Du meinst ja die Unterstützer. Da sehe ich das mit der 'Art der Beschäftigung' sogar noch viel entspannter. Ich denke, da der Wahlvorstand ja nicht völlig betriebsfremd ist, gehen die Abteilungen bestimmt durch. Es spricht ja nichts dagegen.
28.03.2014 um 14:38 Uhr
Zitat (nicoline): "Was genau hat die Art der Beschäftigung mit der Angabe einer hausinternen Abteilungsbezeichnung zu tun? Mir würde das als WV nicht reichen, es sei denn ein Kandidat, oder irgend wer anders, übezeugt mich mit einem entsprechenden Urteil, welches sagt, dass das reicht."
Als Wahlvorstand spielen persönliche Befindlichkeiten keine Rolle. Es zählt was im Gesetz und der Wahlordnung steht. Mir ist es bisher weder in der WO, noch im Gesetz gelungen, den Passus zu finden auf Grund dessen die Unterstützer die "Art der Beschäftigung" angeben müssen. Ich frage mich jedenfalls, welcher Teufel einen WV reitet, dass er dies überhaupt abfragt.
Das Recht, eine Bewerberliste abzulehnen, weil eine Angabe die nicht erforderlich ist, falsch ist, hat der WV jedenfalls definitiv nicht!
28.03.2014 um 15:00 Uhr
es werden stützunterschriften gesammelt. und eine Liste kann nur ungültig sein, wenn wichtige angaben eines kandidaten fehlen. nicht mehr nicht weniger.
28.03.2014 um 15:02 Uhr
Zitat (Nubbel): "es werden stützunterschriften gesammelt. und eine Liste kann nur ungültig sein, wenn wichtige angaben eines kandidaten fehlen. nicht mehr nicht weniger."
Oh! Ehrlich? Müssen wir die WO schon wieder neu schreiben?
28.03.2014 um 18:11 Uhr
pjööööng, du kleine f...
du hast recht, es war dumm bei nordlichtern intelligenz vorauszusetzen
28.03.2014 um 21:09 Uhr
@all es wird wahrscheinlich keiner glauben, aber, ich möchte es trotzdem sagen: wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe das Wort Unterstützerliste völlig überlesen/verdrängt/ nicht wahrgenommen und mich heftig über die Antworten an mich gewundert. Das @EightBall Das reicht vollkommen.
und das Kölner hat hier recht. Es reicht vollkommen aus.
ist natürlich vollkommen richtig, mir ist es erst nach Hartmuts Antwort wie Felsbrocken von den Augen gefallen. Sorry!
28.03.2014 um 23:00 Uhr
Kein ding. Ich finds stark, dass man Fehler zugeben kann. Das ehrt dich.
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