Wahlvorstand
der bei uns bestellte Wahlvorstand besteht aus zwei Mitgliedern des bestehenden Betriebsrates und einem Kollegen aus der Produktion.
Ist es richtig das amtierende Betriebsratsmitglieder gleichzeitig Wahlvorstand sind ?
Community-Antworten (3)
27.03.2014 um 10:57 Uhr
Ein Wahlvorstand muss mindestens drei Mitglieder haben, bei Bedarf auch mehr, jedoch immer eine ungerade Anzahl. Die Bestellung des Wahlvorstandes war somit fehlerhaft, die Wahl dürfte anfechtbar sein.
Ja, BR-Mitglieder dürfen auch Wahlvorstand sein. Das ist sogar meistens so, weil Kollegen, die sich für BR-Arbeit interessieren auch an der Durchführung der Wahl interessiert sind.
27.03.2014 um 11:03 Uhr
Aidan Wer lesen kann ist im Vorteil. Er schreibt 2 Mitglieder des bestehenden Betriebsrats und einem Kollegen aus der Produktion. Ergibt nach meiner Rechnung 3 JA, BRMitglieder können auch im Wahlvorstand sein
27.03.2014 um 11:31 Uhr
Hoppla. :-)
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