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Wahlvorstand

K
kiesewetter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, HIILLLFFFEEE haben Erstzmitglieder volles Stimmrecht, wenn 2 von 3 stimmberechtigten Wahlvorstndsmitglieder nicht bei einer außerordentlichen Sitzung dabei sind,? Darf der Wahlvorstandvorsitz derart übberollt werden? wer darf eine ao Wahlvorstandssitzung einberufen, doch nur der Wahlvorstand? oder auch der Betriesbrat bzw. BRV? Dankeeeeeeeeeee! vorab

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

27.03.2014 um 09:50 Uhr

Der WV ist selbständig. Der BR hat da nichts einzuladen . Und Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden, wenn ein echter Hinderungsgrund besteht (krank, Urlaub, Seminar, Tod)

War der Vorsitzende nur gerade nicht da, war er nicht echt verhindert.

Was ist denn geschehen?

K
kiesewetter

27.03.2014 um 10:14 Uhr

Hallo, lange Geschichte dem alten BR schwimmen die Felle wesch................ Macht macht machtlos!! gibt es eine möglichkeit zum live chat

P
pillepalleTR

27.03.2014 um 14:28 Uhr

"live chat"? Hier? Ja, schau mal in den BR-Talk. Da hast du Live Chat genug.

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