Erstellt am 26.03.2014 um 23:56 Uhr von paula
der BR? Wenn, dann ist das Aufgabe und Entscheidung des AG
Erstellt am 27.03.2014 um 01:24 Uhr von Ralffi
Es gibt im ganzen Betrieb Raucher verbot und wenn ich als brv das sehe muss ich ja reagieren oder? Einmal wäre ja ok aber wenn ich es mehrmals sehe bei der gleichen Person
Erstellt am 27.03.2014 um 06:12 Uhr von Oblatixx
Klar musst Du reagieren. Wie wäre es mal mit einem wirklich ernsten Gespräch mit dem Mitarbeiter. Erkläre ihm das mit der Abmahnung und dass dahinter eventuell der Verlust des Arbeitsplatzes steht und dass dann auch ein Betriebsrat ihm nicht mehr helfen kann.
Erstellt am 27.03.2014 um 07:27 Uhr von Kölner
Ich hoffe ja immer, dass solche Vorstellungen und Ideen eines BRV mehr ein Scherz sind, als eine wirkliche Frage. Rechne ich dem Fragesteller an, dass er noch recht jungfräulich im Amt ist, dann sei ihm diese Auffassung der BRV Arbeit sogar verziehen.
Wennn diese Frage aber von einem renommierten BRV käme, würde ich als normales BRM eines solchen Gremiums, zunächst die Abwahl des BRV betreiben. Dann würde ich ihn anschließend der betrieblichen Öffentlichkeit zum teeren und federn übergeben...
Erstellt am 27.03.2014 um 09:02 Uhr von gironimo
Der BR ist nicht die Betriebspolizei. Gemeinsame Vereinbarungen führt der AG durch. Der hat für die Einhaltung des Rauchverbots zu sorgen.
Erstellt am 27.03.2014 um 09:07 Uhr von Kulum
Ich hoffe einfach mal, dass dir mit Kölners Antwort klar geworden ist, dass du das natürlich nicht darfst. Du hast völlig falsche Vorstellungen davon, was ein BRV ist, was seine Aufgaben sind und wo die Grenzen der BR- Arbeit liegen. Deine Auffassung ist, gelinde ausgedrückt, eine Frechheit. Ich empfehle eigentlich ungern Seminare. Aber wenigstens Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsvorsitzender + Stellvertreterseminare solltest du unbedingt (auch hinsichtlich deiner anderen Frage) in naher Zukunft mal ernsthaft ins Auge fassen. Andernfalls könnte es dir recht bald so gehen, wie von Kölner schonmal zart angedeutet.