Erstellt am 26.03.2014 um 18:36 Uhr von Rattle
Hallo,
nein es gibt keinen zeitpunkt wann man eine liste eröffnen darf, theoretisch nach den wahlen kannste anfangen.
stützunterschriften könnt ihr trotzdem sammeln, sie können ja doppelt sein. die stützer werden vom WV gefragt für welche liste sie sich entscheiden.
die wahl ist deshalb nicht anfechtbar.
MFG
Erstellt am 26.03.2014 um 21:28 Uhr von Tisch
Wozu gibt es denn die Wahlordnung. Wenn das Wahlausschreiben erlassen und ausgehängt ist, dann ist die Wahl eingeleitet. Danach können Bewerber ihre Stützunterschriften sammeln. Der Wahlvorstand sollte drauf achten, wann die Stützunterschriften gesammelt wurden!
Erstellt am 26.03.2014 um 21:50 Uhr von nicoline
Tisch,
*Wozu gibt es denn die Wahlordnung.*
Was genau möchtest Du denn damit aussagen?
*Wenn das Wahlausschreiben erlassen und ausgehängt ist, dann ist die Wahl eingeleitet.*
Korrekt.
*Danach können Bewerber ihre Stützunterschriften sammeln.*
In welchem § der Wahlordnung findet man das?
*Der Wahlvorstand sollte drauf achten, wann die Stützunterschriften gesammelt wurden!*
Erkläre doch mal bitte, wie der Wahlvorstand das machen soll!