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Stützunterschriften

K
Kugelbunt
Nov 2016 bearbeitet

Danke für die Antworten.

Es darf also gesammelt werden, wann immer man mag?!? Darf oder muß der Wahlvorstand einschreiten?

1.06603

Community-Antworten (3)

R
Rattle

26.03.2014 um 19:36 Uhr

Hallo,

nein es gibt keinen zeitpunkt wann man eine liste eröffnen darf, theoretisch nach den wahlen kannste anfangen.

stützunterschriften könnt ihr trotzdem sammeln, sie können ja doppelt sein. die stützer werden vom WV gefragt für welche liste sie sich entscheiden.

die wahl ist deshalb nicht anfechtbar.

MFG

T
Tisch

26.03.2014 um 22:28 Uhr

Wozu gibt es denn die Wahlordnung. Wenn das Wahlausschreiben erlassen und ausgehängt ist, dann ist die Wahl eingeleitet. Danach können Bewerber ihre Stützunterschriften sammeln. Der Wahlvorstand sollte drauf achten, wann die Stützunterschriften gesammelt wurden!

N
nicoline

26.03.2014 um 22:50 Uhr

Tisch, Wozu gibt es denn die Wahlordnung. Was genau möchtest Du denn damit aussagen?

Wenn das Wahlausschreiben erlassen und ausgehängt ist, dann ist die Wahl eingeleitet. Korrekt.

Danach können Bewerber ihre Stützunterschriften sammeln. In welchem § der Wahlordnung findet man das?

Der Wahlvorstand sollte drauf achten, wann die Stützunterschriften gesammelt wurden! Erkläre doch mal bitte, wie der Wahlvorstand das machen soll!

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