Anwesenheit von Zeitarbeitskräften bei der Betriebsversammlung /BR Wahl
Hallo zusammen, nach einigen Monaten dürfen Zeitarbeitskräfte ja im Betrieb den Betriebsrat mitwählen.
Aber: Dürfen die auch in der Betriebsversammlung sein in der die Wahlen besprochen werden, der Wahlvorstand informiert etc?
Unter den klassischen Arbeitnehmerbegriff fallen die ja nicht-oder? Wer weiss was? Viele Grüße von den Betriebsratten
Community-Antworten (7)
25.03.2014 um 19:39 Uhr
warum sind Zeitarbeitskräfte keine AN? Wenn sie wählen dürfen, brauchen sie doch auch die Infos.
25.03.2014 um 21:24 Uhr
Hallo betriebsratten, in der Betriebsversammlung hat der BR das Hausrecht, nicht der Arbeitgeber. Insofern sollte es dem BR freistehen, die Zeitarbeitskräfte teilnehmen zu lassen.
25.03.2014 um 21:55 Uhr
"Insofern sollte es dem BR freistehen, die Zeitarbeitskräfte teilnehmen zu lassen." "warum sind Zeitarbeitskräfte keine AN? Wenn sie wählen dürfen, brauchen sie doch auch die Infos."
Ttsache ist, dass ihr auch über Leiharbeitnehmer in gewissen Dingen ein MBR habt - ergo selbstverständlich können sie an der Betriebsversammlung teilnehmen - weiterhin ist es völlig egal ob sie wählen düfen oder nicht... außerdem sei noch gesagt, dass es doch sogar unter umständen sein kann, dass diese Leiharbeitnehmer sohar für die betiebsgröße entscheidend sein können - ergo - klar wenn sie wollen gehen sie zur betriebsversammlung...
26.03.2014 um 10:09 Uhr
@alle---sie fallen nicht unter die definition von Arbeitnehmer im BetrVG-deshalb meine Frage obs eine Öffnungsklausel gibt....
26.03.2014 um 16:22 Uhr
§14 (2) AÜG besagt unter anderem: "... Sie [= Leiharbeitnehmer ] sind berechtigt, die Sprechstunden dieser Arbeitnehmervertretungen aufzusuchen und an den Betriebs- und Jugendversammlungen im Entleiherbetrieb teilzunehmen. ..."
Noch klarer kann das JA auf die Ausgangsfrage nicht im Gesetz stehen...
01.04.2014 um 13:10 Uhr
@petrus und alle DAS hat mir gefehlt :-) SUper
01.04.2014 um 14:13 Uhr
warum lesen betriebsräte in deren betrieb leiharbeitnehmer arbeiten das aüg nicht?
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