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Anwesenheit von Zeitarbeitskräften bei der Betriebsversammlung /BR Wahl

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, nach einigen Monaten dürfen Zeitarbeitskräfte ja im Betrieb den Betriebsrat mitwählen.

Aber: Dürfen die auch in der Betriebsversammlung sein in der die Wahlen besprochen werden, der Wahlvorstand informiert etc?

Unter den klassischen Arbeitnehmerbegriff fallen die ja nicht-oder? Wer weiss was? Viele Grüße von den Betriebsratten

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

25.03.2014 um 19:39 Uhr

warum sind Zeitarbeitskräfte keine AN? Wenn sie wählen dürfen, brauchen sie doch auch die Infos.

H
Hartmut

25.03.2014 um 21:24 Uhr

Hallo betriebsratten, in der Betriebsversammlung hat der BR das Hausrecht, nicht der Arbeitgeber. Insofern sollte es dem BR freistehen, die Zeitarbeitskräfte teilnehmen zu lassen.

G
Globus

25.03.2014 um 21:55 Uhr

"Insofern sollte es dem BR freistehen, die Zeitarbeitskräfte teilnehmen zu lassen." "warum sind Zeitarbeitskräfte keine AN? Wenn sie wählen dürfen, brauchen sie doch auch die Infos."

Ttsache ist, dass ihr auch über Leiharbeitnehmer in gewissen Dingen ein MBR habt - ergo selbstverständlich können sie an der Betriebsversammlung teilnehmen - weiterhin ist es völlig egal ob sie wählen düfen oder nicht... außerdem sei noch gesagt, dass es doch sogar unter umständen sein kann, dass diese Leiharbeitnehmer sohar für die betiebsgröße entscheidend sein können - ergo - klar wenn sie wollen gehen sie zur betriebsversammlung...

B
betriebsratten

26.03.2014 um 10:09 Uhr

@alle---sie fallen nicht unter die definition von Arbeitnehmer im BetrVG-deshalb meine Frage obs eine Öffnungsklausel gibt....

P
Petrus

26.03.2014 um 16:22 Uhr

§14 (2) AÜG besagt unter anderem: "... Sie [= Leiharbeitnehmer ] sind berechtigt, die Sprechstunden dieser Arbeitnehmervertretungen aufzusuchen und an den Betriebs- und Jugendversammlungen im Entleiherbetrieb teilzunehmen. ..."

Noch klarer kann das JA auf die Ausgangsfrage nicht im Gesetz stehen...

B
betriebsratten

01.04.2014 um 13:10 Uhr

@petrus und alle DAS hat mir gefehlt :-) SUper

N
Nubbel

01.04.2014 um 14:13 Uhr

warum lesen betriebsräte in deren betrieb leiharbeitnehmer arbeiten das aüg nicht?

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