Hallo zusammen, nach einigen Monaten dürfen Zeitarbeitskräfte ja im Betrieb den Betriebsrat mitwählen.

Aber: Dürfen die auch in der Betriebsversammlung sein in der die Wahlen besprochen werden, der Wahlvorstand informiert etc?

Unter den klassischen Arbeitnehmerbegriff fallen die ja nicht-oder?
Wer weiss was?
Viele Grüße von den Betriebsratten