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Betriebsratswahl

P
perso
Nov 2016 bearbeitet

ich habe 120 wähler und kann lt.gestz 7 brmitglieder wählen.eine stufe weniger wären 5 bewerber.jetzt haben sich nur 3 beworben,kann ich trotzdem einen br wählen.

1.72804

Community-Antworten (4)

S
sachsenwilli

25.03.2014 um 15:56 Uhr

Hat der WV eine mögliche Nachfrist eingeräumt?

Wenn schon alle Messen gesungen sind, dann wird es ein 3-er BR.

B
blackjack

25.03.2014 um 16:27 Uhr

##Wenn schon alle Messen gesungen sind, dann wird es ein 3-er BR.##

Ist dem wirklich so?

P
pillepalleTR

25.03.2014 um 19:41 Uhr

"Hat der WV eine mögliche Nachfrist eingeräumt?" Sobald eine (gültige) Liste eingereicht wurde, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__9.html)

"Ist dem wirklich so?" Das Gesetz sagt zwar was von "zuwenig wählbaren(!) AN" (d.h. passives Wahlrecht) und "die nächstniedrigere Betriebsgröße" (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__11.html), im Vordergrund sollte aber immer der Fakt stehen, das überhaupt ein BR gewählt wird.

B
blackjack

25.03.2014 um 20:07 Uhr

##..im Vordergrund sollte aber immer der Fakt stehen, das überhaupt ein BR gewählt wird.##

Dem ist nicht so.

Zu beachten ist, dass nach § 11 BetrVG der Sprung immer nur auf die nächst kleinere Anzahl eines Betriebsratsgremiums funktioniert. Soweit also 7 Betriebsräte zu wählen sind, muss dem Wahlvorstand zumindest eine Liste mit 5 bzw. 6 Kandidaten vorliegen. In diesem Fall werden dann 5 Betriebsräte und bei 6 Kandidaten 1 Ersatzmitglied gewählt. Eine weitergehende Reduzierung ist vom Wortlaut des § 11 BetrVG nicht gedeckt. Das bedeutet, wenn ein Gremium aus 7 Personen zu wählen ist und auch nach Nachfristsetzung lediglich 3 Kandidaten gefunden wurden, so hat der Wahlvorstand die Mitteilung gem. § 9 Abs. 2 WO zu machen, eine Betriebsratswahl findet dann nicht statt.

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