Wahlwerbung und Prüfung der Listen
Wahlwerbung Hallo da draussen, hat jemand eine tolle Vorlage für unsere Listen-Wahlwerbung ?? Darf ich z.B. schreiben - wir setzen uns auch weiter für Lohnverhandlungen mit der GL ein ??
und: Wir werden Listenwahl bekommen, Wenn dei Liste abgegeben werden, müssen wir vom Wahlvorstand prüfen ob alles i.O. ist. Wenn z.B, Stützungsunterschriften fehlen ( wir sind 190 MA und benötigen 10 Unterschriften ) ist die Liste dann ungültig oder müssen wir eine Nachfrist einräumen.
Muss die Gewerkschaftliste als solche auch gekennzeichnet sein ?? Danke vorab
Community-Antworten (5)
24.03.2014 um 12:47 Uhr
Darf ich z.B. schreiben - wir setzen uns auch weiter für Lohnverhandlungen mit der GL ein Als BR Lohnverhandlungen? Nö, das ist alleine Sache der Vertrags- oder Tarifpartner.
Viel hat man euch aber zur Schulung nicht erklärt. ;))
24.03.2014 um 14:11 Uhr
Wenn z.B, Stützungsunterschriften fehlen, ist die Liste dann ungültig
Vielleicht.
oder müssen wir eine Nachfrist einräumen.
Vielleicht.
Der Unterschied zwischen §8 (1) Nr. 3 WO und §8 (2) Nr. 3 WO sollte auf der Schulung ausführlich besprochen worden sein. Also nochmal im Skript nachlesen oder einen gängigen Kommentar zum BetrVG zu Rate ziehen - idR ist dort die WO ebenfalls kommentiert.
Muss die Gewerkschaftliste als solche auch gekennzeichnet sein ??
Keine Liste muss irgendwie gekennzeichnet sein - wie kommst Du denn auf den Trichter? Da wird allerhöchstens andersherum ein Schuh draus: Nur eine Gewerkschaftsliste darf so gekennzeichnet werden...
24.03.2014 um 14:14 Uhr
Es muss schon erkennbar sein, dass es sich um eine Gewerkschaftsliste handelt, da der WV dann ja gegen andere Kriterien zu prüfen hat.
24.03.2014 um 14:23 Uhr
@pjöng: Kommt drauf an... Ich sitze hier gerade in einem Betrieb (nicht meiner), in dem es zwei Gewerkschaftslisten (unterschiedliche Gewerkschaften) zur BR-Wahl gibt. zumindest von einer der beiden ist mir persönlich bekannt, dass sie von 50 MA gestützt wurde - und somit die Unterschrift der Gewerkschaftssekretäre entbehrlich war. Also keine anderen Kriterien als "Die Unabhängigen" oder "Die Neue Liste"
24.03.2014 um 14:35 Uhr
Zitat (Petrus): "n dem es zwei Gewerkschaftslisten (unterschiedliche Gewerkschaften) zur BR-Wahl gibt. zumindest von einer der beiden ist mir persönlich bekannt, dass sie von 50 MA gestützt wurde - und somit die Unterschrift der Gewerkschaftssekretäre entbehrlich war"
Demnach war es kein Wahlvorschlag der Gewerkschaft sondern ein Wahlvorschlag der Arbeitnehmer.
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