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Wahlwerbung und Prüfung der Listen

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Lucya
Nov 2016 bearbeitet

Wahlwerbung Hallo da draussen, hat jemand eine tolle Vorlage für unsere Listen-Wahlwerbung ?? Darf ich z.B. schreiben - wir setzen uns auch weiter für Lohnverhandlungen mit der GL ein ??

und: Wir werden Listenwahl bekommen, Wenn dei Liste abgegeben werden, müssen wir vom Wahlvorstand prüfen ob alles i.O. ist. Wenn z.B, Stützungsunterschriften fehlen ( wir sind 190 MA und benötigen 10 Unterschriften ) ist die Liste dann ungültig oder müssen wir eine Nachfrist einräumen.

Muss die Gewerkschaftliste als solche auch gekennzeichnet sein ?? Danke vorab

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Community-Antworten (5)

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Oblatixx

24.03.2014 um 12:47 Uhr

Darf ich z.B. schreiben - wir setzen uns auch weiter für Lohnverhandlungen mit der GL ein Als BR Lohnverhandlungen? Nö, das ist alleine Sache der Vertrags- oder Tarifpartner.

Viel hat man euch aber zur Schulung nicht erklärt. ;))

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Petrus

24.03.2014 um 14:11 Uhr

Wenn z.B, Stützungsunterschriften fehlen, ist die Liste dann ungültig

Vielleicht.

oder müssen wir eine Nachfrist einräumen.

Vielleicht.

Der Unterschied zwischen §8 (1) Nr. 3 WO und §8 (2) Nr. 3 WO sollte auf der Schulung ausführlich besprochen worden sein. Also nochmal im Skript nachlesen oder einen gängigen Kommentar zum BetrVG zu Rate ziehen - idR ist dort die WO ebenfalls kommentiert.

Muss die Gewerkschaftliste als solche auch gekennzeichnet sein ??

Keine Liste muss irgendwie gekennzeichnet sein - wie kommst Du denn auf den Trichter? Da wird allerhöchstens andersherum ein Schuh draus: Nur eine Gewerkschaftsliste darf so gekennzeichnet werden...

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Pjöööng

24.03.2014 um 14:14 Uhr

Es muss schon erkennbar sein, dass es sich um eine Gewerkschaftsliste handelt, da der WV dann ja gegen andere Kriterien zu prüfen hat.

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Petrus

24.03.2014 um 14:23 Uhr

@pjöng: Kommt drauf an... Ich sitze hier gerade in einem Betrieb (nicht meiner), in dem es zwei Gewerkschaftslisten (unterschiedliche Gewerkschaften) zur BR-Wahl gibt. zumindest von einer der beiden ist mir persönlich bekannt, dass sie von 50 MA gestützt wurde - und somit die Unterschrift der Gewerkschaftssekretäre entbehrlich war. Also keine anderen Kriterien als "Die Unabhängigen" oder "Die Neue Liste"

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Pjöööng

24.03.2014 um 14:35 Uhr

Zitat (Petrus): "n dem es zwei Gewerkschaftslisten (unterschiedliche Gewerkschaften) zur BR-Wahl gibt. zumindest von einer der beiden ist mir persönlich bekannt, dass sie von 50 MA gestützt wurde - und somit die Unterschrift der Gewerkschaftssekretäre entbehrlich war"

Demnach war es kein Wahlvorschlag der Gewerkschaft sondern ein Wahlvorschlag der Arbeitnehmer.

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