Erstellt am 24.03.2014 um 11:47 Uhr von Oblatixx
> Darf ich z.B. schreiben - wir setzen uns auch weiter für Lohnverhandlungen mit der GL ein
Als BR Lohnverhandlungen? Nö, das ist alleine Sache der Vertrags- oder Tarifpartner.
Viel hat man euch aber zur Schulung nicht erklärt.
;))
Erstellt am 24.03.2014 um 13:11 Uhr von petrus
> Wenn z.B, Stützungsunterschriften fehlen, ist die Liste dann ungültig
Vielleicht.
> oder müssen wir eine Nachfrist einräumen.
Vielleicht.
Der Unterschied zwischen §8 (1) Nr. 3 WO und §8 (2) Nr. 3 WO sollte auf der Schulung ausführlich besprochen worden sein. Also nochmal im Skript nachlesen oder einen gängigen Kommentar zum BetrVG zu Rate ziehen - idR ist dort die WO ebenfalls kommentiert.
> Muss die Gewerkschaftliste als solche auch gekennzeichnet sein ??
Keine Liste muss irgendwie gekennzeichnet sein - wie kommst Du denn auf den Trichter?
Da wird allerhöchstens andersherum ein Schuh draus: Nur eine Gewerkschaftsliste darf so gekennzeichnet werden...
Erstellt am 24.03.2014 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Es muss schon erkennbar sein, dass es sich um eine Gewerkschaftsliste handelt, da der WV dann ja gegen andere Kriterien zu prüfen hat.
Erstellt am 24.03.2014 um 13:23 Uhr von petrus
@pjöng:
Kommt drauf an... Ich sitze hier gerade in einem Betrieb (nicht meiner), in dem es zwei Gewerkschaftslisten (unterschiedliche Gewerkschaften) zur BR-Wahl gibt. zumindest von einer der beiden ist mir persönlich bekannt, dass sie von 50 MA gestützt wurde - und somit die Unterschrift der Gewerkschaftssekretäre entbehrlich war. Also keine anderen Kriterien als "Die Unabhängigen" oder "Die Neue Liste"
Erstellt am 24.03.2014 um 13:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (Petrus):
"n dem es zwei Gewerkschaftslisten (unterschiedliche Gewerkschaften) zur BR-Wahl gibt. zumindest von einer der beiden ist mir persönlich bekannt, dass sie von 50 MA gestützt wurde - und somit die Unterschrift der Gewerkschaftssekretäre entbehrlich war"
Demnach war es kein Wahlvorschlag der Gewerkschaft sondern ein Wahlvorschlag der Arbeitnehmer.