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Vorschlagsliste BR-Wahl

D
derwisch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

unser neu zu wählender BR soll aus 5 Mitgliedern bestehen. Die Vorschlagsliste hängt noch bis morgen aus, eingetragen haben sich bisher 4 MA (mit Unterschrift). Leider ist darunter auch ein MA, der dem GF direkt unterstellt ist. Die Befürchtung ist groß, dass dieser MA "Maulwurf" für den GF spielen wird. (Das Verhältnis zwischen BR und GL war in den letzten Jahren alles andere als vertrauensvoll). Da ich mich selber als Kandidat (mit Unterschrift) zur Wahl stelle, sehe ich die zukünftige BR-Arbeit ziemlich gefährdet, da der besagte MA mit Sicherheit beim GF "petzen" wird. Wie soll man verfahren? Spontan fällt mir nur ein, weitere MA im Betrieb zu motivieren, sich für die Wahl aufzustellen um den besagten MA "auszuhebeln". Vielleicht fällt euch noch etwas ein.

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Community-Antworten (7)

R
Rattle

23.03.2014 um 11:55 Uhr

Hallo,

nö, da gibt es nichts.

es sollten mehr kandidaten geworben werden, es braucht ja auch ersatzmitglieder.

MFG

D
derwisch

23.03.2014 um 12:00 Uhr

Hallo Rattle,

sind aber tolle Aussichten, oder?

MfG derwisch

R
Rattle

23.03.2014 um 12:11 Uhr

Hallo,

ja, demokratie tut weh. ihr hättet im vorfeld besser agieren sollen.

immerhin könnte der mitarbeiter wenn er den gewählt wird überstimmt werden bei beschlüssen im BR.

MFG

D
derwisch

23.03.2014 um 12:17 Uhr

Überstimmt wird er mit Sicherheit.

Nur könnte er dann beim GF "petzen" und wir hätten dann mit Konsequenzen zu rechnen (Mobbing).

Agiert haben wir im Vorfeld genug. Nur wenn der MA vom GF immer "eingelullt" wird, und Tatsachen verdreht werden (was wir dann leider nur "hintenherum" erfahren) kann man nicht mehr viel reißen.

R
Rattle

23.03.2014 um 12:28 Uhr

Hallo, das mit dem petzen ist auch nicht so einfach, der BR hat eine geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG, falls das einem BR-mitglied schnuppe ist, kann er auch mit freiheitsstrafe belegt werden, § 119 BetrVG.

also immer ruhig blut und schulungen besuchen wenn ihr denn gewählt seit.

MFG

B
blackjack

23.03.2014 um 13:06 Uhr

##der BR hat eine geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG##

Geh mal in dich und erklär mal...

R
Rattle

23.03.2014 um 14:05 Uhr

Hallo, blackjack

du hast natürlich recht, der § 79 gilt für den BR, wenn der ArbG geheimnisse preis gibt.

bringe da den § 23 BetrVG ins spiel, wenn ein BR-mitglied grobe verstöße begehen würde, was natürlich reine speckulation ist, da der BR noch nicht gewählt ist und niemand die situation beurteilen kann ob da was dran ist mit dem petzen und was weiter gegeben wird, an den ArbG.

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