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Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

K
Konfetti
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

am 16.04. findet bei uns die Wahlversammlung statt (vereinfachtes Wahlverfahren). Nun muss die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung liegen. Das ist der 08.04. Der 08.04. ist ein Sonntag. Also endet die Frist dann am Freitag, 18:00 Uhr oder am Montag? Oder ist es ok, die Frist an einem Sonntag enden zu lassen? Hier arbeitet niemand am Wochenende.

Danke für Eure Antwort!

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Community-Antworten (1)

C
Challenger

09.03.2018 um 19:45 Uhr

§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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