personenbezogene Wahlwerbung zum Betriebsrat
Hallo Ihr Lieben, wie darf ich im Betrieb für meine Wahl zum Betriebsrat werben ? Was ist erlaubt?
Community-Antworten (1)
22.03.2014 um 08:56 Uhr
Die anderen nicht beleidigen und sich selbst gut präsentieren. Ich würde mit Witz, prägnanten Sprüchen und Parolen und Charme meine Stärken herausstellen und das per den Dingen (Plakate, Flugblätter oder so), die im Betrieb üblich und erlaubt sind.
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