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Ab welchem Zeitpunkt kann ich Wahlwerbung machen

T
TheShark
Jul 2024 bearbeitet

Guten Tag,

ich wollte mal fragen, ab wann ich Wahlwerbung betreiben kann? Da man auf die Chancengleichheit achten muss. Bei uns hat sich ein Wahlvorstand gebildet und es ist bekannt, dass jetzt Ende Sommer oder Anfang Herbst außerordentlich gewählt wird. Aber vom Wahlvorstand kam noch keine Information zu Wahlwerbung wann wo wie. (Liegt vielleicht an den Personen im Wahlvorstand, die ihre "Ziele" verfolgen) Bevor die dafür sorgen, dass ich nicht teilnehmen kann aus welchen Gründe auch immer wollte ich mal fragen. Ich wollte jetzt Flyer erstellen und diese einfach in der Firma verteilen, sei es persönlich in die Hand oder in den Küchen liegen lassen. Wäre das okay oder muss ich abwarten, bis eine offizielle Info kommt, dass man Wahlwerbung machen kann? Auf dem Flyer würde ungefähr sowas drauf stehen: " Hey, wir X und Y würden gerne eine Liste für die kommende Betriebsratswahl gründen und laden jeden dem Interesse hat sich bei uns zu melden und wir würden auch uns später mit allen Interessenten zusammen setzen für einen Kennenlernen und Bildung der Liste". Darauf würden irgendwann ein Termin folgen außerhalb der Arbeitszeit und ohne Abläufe zu stören, in dem man sich austauscht. Ich werde natürlich keine Plakate aufhängen, da dies eine Genehmigung benötigt.

Meiner Auffassung nach könnte ich Flyer verteilen, da es allen bekannt ist, dass gewählt wird und somit jeder die Chance hat Werbung zu machen oder?

Gruße Shark

71208

Community-Antworten (8)

R
Rakshazar

20.07.2024 um 15:13 Uhr

Es ist Wahlkampf, da braucht man nicht auf Chancengleichheit zu achten. Du willst Werbung für dich und deine Liste machen? Go for it. Es darf durchaus auch "schmutzig" zugehen

https://www.betriebsrat.com/podcast/wie-schmutzig-darf-der-wahlkampf-zur-br-wahl-sein?v=MujqHdDbBZw&list=PLlFvm_zPXEYeyp5uQbZjMb4pNTq5H6QnV

C
celestro

20.07.2024 um 17:42 Uhr

Der Troll will wieder Schritt 2 vor Schritt 1 machen. Lustig!

C
celestro

20.07.2024 um 17:58 Uhr

Wer sagt denn, das ich im BR bin? Und wo meckere ich? Aber hey ... Fakten interessieren einen Troll ja nicht.

R
RudiRadeberger

21.07.2024 um 20:19 Uhr

Do not feed him…

S
seehas

22.07.2024 um 10:01 Uhr

Das Suchen von Gleichgesinnten ist keine Wahlwerbung. Das kannst du jederzeit machen. Wenn ihr nach dem Wahlausschreiben schnell eine Liste fertig haben wollt ist es sicherlich kein Schaden sich schon zu kennen. Mit Werbung für diese Liste würde ich warten bis das Wahlausschreiben hängt und ihr eure Liste eingereicht habt.

C
celestro

22.07.2024 um 11:13 Uhr

"Mit Werbung für diese Liste würde ich warten bis das Wahlausschreiben hängt und ihr eure Liste eingereicht habt."

Kann man machen ... ist aber auch nicht verboten, schon vorher Werbung zu machen.

N
netteannette

22.07.2024 um 18:20 Uhr

"Aber vom Wahlvorstand kam noch keine Information zu Wahlwerbung wann wo wie. (Liegt vielleicht an den Personen im Wahlvorstand, die ihre "Ziele" verfolgen" Der Wahlvorstand darf keine "Wahlwerbung" machen - er muss neutral sein und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl organisieren. Wenn im WV Personen sind, die sich auch zur Wahl aufstellen lasen wollen, müssen diese dies strikt von ihrem Amt als Wahlvorstand trennen. Eine Vermischung vom Amt des Wahlvorstands mit Wahlwerbung in eigener Sache oder für einen bestimmten Kandidaten oder eine bestimmte Liste kann bös nach hinten losgehen.

TS
Thomas S.

30.07.2024 um 02:52 Uhr

Hat man hierzu nicht nur eine Woche Zeit? Die BR Kandidaten stehen doch nach der 1. Wahlversammlung fest und die eigentliche BR Wahl muss doch ein Woche dananch erfolgen, oder?

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