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Frage zur Briefwahl

H
Helge
Nov 2016 bearbeitet

Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten zu meiner Frage am 11.03.2014. Da bei uns im Wahlausschreiben nichts über die Möglichkeit zur Briefwahl geschweige denn die Adresse, wo man die Unterlagen bekommt noch Fristen bis wann man sie anfordern muss steht, gehe ich von einem groben Mangel seitens des WV bei der Wahlausschreibung aus. Da diese fehlende Informationen auch zur Benachteiligung einiger Kandidaten geführt hat. (Stimmenverlust durch Kurzarbeit). Gehe ich da recht in der Annahme?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.03.2014 um 10:53 Uhr

Das klingt zumindest so. Wenn tatsächlich das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

Da lohnt es sich vielleicht, einen Richter entschieden zu lassen.

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