Erstellt am 21.03.2014 um 09:31 Uhr von gironimo
Die Unterschrift kann er später leisten (eben mit dem Risiko, dass er irgendwann herausfällt, wenn er nicht unterschreibt).
Wichtig ist für die Unterstützer nur, wer und in welcher Reihenfolge auf der Liste steht.
Erstellt am 21.03.2014 um 09:46 Uhr von Baleano
Bei den letzen W.A.F. Seminar hat uns der Arbeitsrechtler gesagt, dass in so einen Fall der Kollege eine Vollmacht geben kann, genauso wie du es beschrieben hast. Ihr könnt aber Stützunterschriften sammeln. Viel Erfolg
Erstellt am 21.03.2014 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Sorry, was s oll hier denn eine Vollmacht bewirken? Eine Vollmacht ist die Ermächtigung in meinem Namen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Das einzige Rechtsgeschäft welches hier notwendig ist, ist die Zustimmung zur Kandidatur. Wenn dieser Kandidat in der Lage ist, eine rechtsverbindliche Vollmacht zu erteilen, warum sollte er nicht einfach seine Zustimmung geben können?
Ich habe es in so einem Falle übrigens mal so gemacht, dass ich mit zwei Listen losgelaufen bin um Stützunterschriften zu sammeln. Eine mit diesem Kandidaten und eine ohne.