Erstellt am 09.01.2006 um 10:43 Uhr von Viktor
Ich habe meine Zweifel.
Ich habe gleich 8 AD-Kollegen auf der Liste. Ich reise an zwei Tagen durch Deutschland.
Erstellt am 09.01.2006 um 11:02 Uhr von Olaf0412
Nicht ganz einfach....
Im Kommentar zu § 6 WO steht sinngemäß folgendes:
Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen. Diese Zustimmung KANN auch direkt durch Unterschrift auf der Vorschlagsliste gegeben werden.
Und wörtlich steht da: "
Ausreichend ist, dass der Bewerber seine schriftliche Zustimmungserklärung unmittelbar beim Wahlvorstand einreicht."
Ich würde das so interpretieren, dass die Zustimmung sehr wohl per Fax eingereicht werden kann.
Erstellt am 09.01.2006 um 11:22 Uhr von Frank B.
Ich wäre mir da nicht so sicher, nur leider habe ich kein Kommentar zum BGB §126. Wäre mal interessant was andere dazu sagen.
Eine Möglichkeit ist, demjenigen per Fax die Einverständniserklärung zu schicken und dieser schickt sie eigenhändig unterschrieben per Post zurück.
Erstellt am 09.01.2006 um 11:24 Uhr von viktor
wie gesagt - ich reise.
Aber man kann doch auch den Wahlvorstand fragen, was er akzeptiert.
Erstellt am 09.01.2006 um 14:45 Uhr von Fayence
Hallo Zusammen,
ich würde meine Kandidatur nie per Fax bestätigen. Kommt es hart auf hart, wird einem Fax in der Rechtsprechung nur eine untergeordnete Beweiskraft zugebilligt. Was spricht gegen "Nummer sicher", also per Post/Einschreiben?
An Olaf:
Wird eine Liste beim Wahlvorstand eingereicht, ist die schriftliche Zustimmung des Kandidaten dem Wahlvorschlag beizufügen.
Geht es um eine Listenwahl, würde ich mich als Einreicher einer Liste nur auf das verlassen, was ich in Händen halte.
Erstellt am 09.01.2006 um 23:00 Uhr von Ramses II
Heieieiei!
"Den Wahlvorstand fragen was er akzeptiert"?
Der Wahlvorstand hat hier keinen Entscheidungsspielraum. Wenn der Wahlvortsand hier falsch entscheidet, dann ist die Wahl anfechtbar!
Bei der schriftlichen Zustimmung zur Bewerbung handelt es sich um eine Willenserklärung. Für Willenserklärungen ist der § 126 BGB einschlägig. Damit ist eine Zustimmungserklärung per Fax UNWIRKSAM! Das hat nichts mit "untergeordneter Beweiskraft" zu tun.
Allerdings handelt es sich um einen heilbaren Mangel...