Erstellt am 21.03.2014 um 09:22 Uhr von Baleano
Hallo,
erstmal ist das nicht toll von euren GL.
Für eure Wahl ändert sich nichts, da weiterhin 9 BR Mitglieder gewählt werden, dass ist in dem Wahlausschreiben festgesetzt wurden und hier ist die Anzahl der Mitarbeiter maßgebend und auch der Anteil der Minderheit des Geschlechts, selbst wenn im Betrieb danach Veränderungen stattfinden. Sollten Leiharbeiter noch Verträge haben, un es vorausehbar das diese noch mindestens 3 Monate laufen, dürfen diese mitwählen. Aber bei einer fristlosen Kündigung, ihr müsst jetzt die Wählerliste aktuellisieren, dürfen diese leider nicht mehr mitwählen. Ich wünsche euch viel Glück bei der Wahl
mfg
Erstellt am 21.03.2014 um 09:29 Uhr von gironimo
Wahrscheinlich denkt der AG, seine Aktion hätte noch Einfluss auf die Wahl. Aber ... siehe Baleano.
Wenn Ihr einen amtierenden BR habt, sollte der jetzt natürlich keiner Mehrarbeit des Stammpersonals zustimmen und Neueinstellungen fordern.
Erstellt am 21.03.2014 um 09:32 Uhr von mixgeschick
Wir vermuten, dass es durch diese Aktion zu Kündigungen kommen wird. Keine Leiharbeiter mehr, kein Stein im Weg. Ihr wißt, was ich meine.