BR Wahl aushängen
Moin moin zusammen.
Gibt es eine Rechtsprechung - Wahlordnung die besagt wie das Wahlergebnis ausgehängt werden muss? Momentan ist es so, dass der neu gewählte namentlich steht (ausgehängt ist) aber nicht entsprechend der Wahlausgang sondern ziemlich willkürlich. Muss detailliert dargestellt werden, beispiel XY - 120 Stimmen, etc?
Klar, dazu gibt es einen Hinweis, dass alle notwendigen mit den Wahlausgang zur Besichtigung in den BR-Büro parat steht.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß,
Mamoulian
Community-Antworten (16)
20.03.2014 um 21:21 Uhr
Wenn der BR einmal feststeht, ist die Anzahl der Stimmen das uninteressanteste, was es gibt. Die sind zu nichts mehr gut. Viele denken, der mit den meisten Stimmen wird nun Vorsitzender. Das macht aber der BR unter sich aus, die Stimmen haben da keinen Einfluss mehr. Wichtig ist nur noch die Reihenfolge bei den Ersatzmitgliedern. Die muss feststehen, damit ordentlich geladen werden kann.
20.03.2014 um 22:09 Uhr
Die Wahlordnung ist eindeutig: "§ 18 Bekanntmachung der Gewählten Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4). Je eine Abschrift der Wahlniederschrift (§ 16) ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften unverzüglich zu übersenden."
20.03.2014 um 22:50 Uhr
@Pjöööng Du hast recht, aber danach war nicht gefragt ... ;))
21.03.2014 um 00:32 Uhr
Oblatixx,
ich ahnte schon seit langem dass Du die Fragen nicht verstehst.
21.03.2014 um 08:09 Uhr
@Mamoulian Gesetzlich ist vorgesehen (Steht in der BetrVGWO) das die gewählten drei Arbeitstage Zeit haben, das Amt abzulehnen. Erst danach wird Aushang gemacht, wer Betriebsratsmitglied geworden ist bzw. wer abgelehnt hat und wer dafür nachgerückt ist. Erst wenn alle das Amt angenommen haben oder nicht abgelehnt haben(!) wird die Bekanntmachung der Gewählten ausgehangen. Hierfür gibt es von jedem Seminaranbieter Muster. Nur die Lücken ausfüllen!
Wir haben bei uns jetzt aber auch das vorläufige Ergebnis bekannt gemacht. Damit die MA wissen wie die Wahl ausgeht.
21.03.2014 um 10:11 Uhr
Nur zur Erinnerung: Der Fragesteller wollte wissen, ob die Stimmenanzahl mit bekanntgegeben werden muss und alle in der Reihe ihrer Stimmen auf dem Zettel stehzen müssen.
Aber ich bin ja hier der Einzige, der die Frage nicht verstanden hat.
Also antwortet weiter ...
21.03.2014 um 10:35 Uhr
lass dich doch nicht so verjagen. der dgb hat in seinen vorlagen die stimmzahl mit drin, die waf nicht, außer für die listen.
ich denke dass die veröffentlichung der stimmen eher contraproduktiv ist, da es dann zu diesen diskussionen der nichtwissenden kommt: warum wird der mit den meisten stimmen nicht vorsitzender? das nervt und blockiert wichtigere themen
21.03.2014 um 10:41 Uhr
Vorgesehen ist es nicht , dass die Stimmenzahl bekannt gegeben wird.
Es dürfte aber viele interessieren. Und da ja die Stimmenauszahlung auch schon öffentlich ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, die Stimmenzahl mit bekannt zu geben.
21.03.2014 um 11:09 Uhr
@Nubbel, ich habe beim Waf-Seminar eine CD erhalten,da stehen im Vordruck "Bekanntgabe über das Ergebnis der BR-Wahl" die erhaltenen Stimmen auch mit drauf.
21.03.2014 um 11:22 Uhr
Zitat (Oblatixx): "Nur zur Erinnerung: Der Fragesteller wollte wissen, ob die Stimmenanzahl mit bekanntgegeben werden muss und alle in der Reihe ihrer Stimmen auf dem Zettel stehzen müssen."
Hast Du Dir jetzt von einem kundigen Menschen die Frage erklären lassen?
Oder warum hast Du auf diese Frage ursprünglich die wenig hilfreiche Antwort "Wenn der BR einmal feststeht, ist die Anzahl der Stimmen das uninteressanteste, was es gibt. Die sind zu nichts mehr gut. Viele denken, der mit den meisten Stimmen wird nun Vorsitzender. Das macht aber der BR unter sich aus, die Stimmen haben da keinen Einfluss mehr. Wichtig ist nur noch die Reihenfolge bei den Ersatzmitgliedern. Die muss feststehen, damit ordentlich geladen werden kann." gegeben?
Ich denke dass mein Verweis auf den Wortlaut der WO es erheblich genauer getroffen hat: "Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang ... bekannt zu machen ..." Es sind also nur die Namen der Gewählten bekannt zu machen!
Aber möglicherweise verstehst Du jka auch den Text der WO nicht. Das würde auch einiges erklären.
Und die Verweise auf irgendwelche Musterformulare? Wenig hilfreich.
21.03.2014 um 11:33 Uhr
pjöööng, die sachlichen inhalte deiner antworten sind ja meist ok.
allerdings fragt man sich was das leben dir angetan hat, denn eine soziale kompetenz ist nicht vorhanden.
21.03.2014 um 11:42 Uhr
@pööng Eigentlich sollte ich mich geehrt fühlen, dass Du mich im Volltext zitiert hast. Mach ich aber nicht. Warum? Dreimal kannste raten. Ich bin Deiner übergroßen Intelligenz, Rechthaberei und deinen kleinlichen persönlichen Angriffen einfach nicht gewachsen. Du hast nichts anderes zu tun, als um dich zu schlagen, dann soll es so sein. Ich überlasse es Dir, das Forum, tobe Dich weiter aus, wenn es Deiner Gesundheit und deinem Ego gut tut. Tu weiter wissenschaftlich, technisch und kompetent.
@alle anderen. Ich habe eine Menge hier gelernt. Vor allem zwischenmenschliches. Ich hätte aber auch darauf verzichten können.
21.03.2014 um 11:51 Uhr
Ach, nun lass dich mal nicht vertreiben nur weil hier jemand seine persönlichen Unzulänglichkeiten im Forum kompensieren muss.
21.03.2014 um 14:01 Uhr
Danke an alle für die Antworten. Was ich daraus gelernt habe: man kann entweder alles aushängen oder auch nicht :)
Schönes WE, mamoulian.
21.03.2014 um 14:01 Uhr
Oblatixx,
das habe ich gerne, erst einen fahren lassen (Beitrag 3), dann die Nase rümpfen und jemand anders vorwurfsvoll anschauen. Du bist echt goldig!
21.03.2014 um 17:00 Uhr
Ich bitte bei der Beantwortung der Fragen um die gebotene Sachlichkeit.
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