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Brandschutzbegehung durch versicherung. darf BR hier teilnehmen

H
hallöli
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

Hat der Betriebsrat ein Recht darauf bei der brandschutzbegehung durch die Versicherung teilzunehemen? Ist unsere Erste Begehung zum Thema Brandschutz in der Firma.

Gruß

1.44908

Community-Antworten (8)

R
Rattle

20.03.2014 um 08:33 Uhr

Hallo,

ja, deckt der § 87 Abs.7 BetrVG ab, und sollte vom sicherheitsausschuss BR wahrgenommen werden.

MFG

P
pillepalleTR

20.03.2014 um 10:44 Uhr

Manchem BR kann man wirklich einen "Sicherheitsausschuss" wünschen....

Der §87 BetrVG hat leider keinen Absatz 7. Dafür aber einen Absatz 1 und dort ne Nummer/Ziffer 7.

Ich sehe aber eher die Rechtsgrundlage hier: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__89.html

Absatz 2: "Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen sind verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen.(...)"

R
Rattle

20.03.2014 um 11:30 Uhr

Hallo,

hassu rescht, pillepalle :-)

G
ganther

20.03.2014 um 11:51 Uhr

Welche Versicherung und welche Begehung? Da gibt es Unterschiede. ...

FW
Frank Winther

25.04.2019 um 13:51 Uhr

Ja, das darf der BR. Sollte es hier zu Problemen kommen, nochmal direkt die Versicherung ansprechen. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall bis wir einen Experten (https://arbeitsschutz-zentrum-petrich.de/brandschutz/brandschutzbegehung/) gefragt haben. Der hat uns das alles sehr genau und ausführlich erklärt. Danach gab es keine Probleme mehr.

M
Moreno

25.04.2019 um 13:54 Uhr

Hmmmm die Begehung ist jetzt aber schon 5 Jahre her ;-)

E
Experten

25.04.2019 um 14:20 Uhr

Da leben die Kollegen vom Marketing von arbtz-zenm-pe.de aber einige Jahre hinter dem Mond.

C
celestro

25.04.2019 um 19:10 Uhr

Nö! User Frank Winther hat halt einfach nicht drauf geachtet, dass die Frage schon 5 Jahre alt ist.

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