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Mitbestimmung bei Einführung einer Betrieblichen Krankenzusatz-Versicherung

D
Denise
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat bei der Einführung einer betrieblichen Krankenzusatz-Versicherung (Brille, Zahnersatz) mitbestimmen. Die Versicherung wird durch den Arbeitgeber finanziert und soll allen Mitarbeitern angeboten werden.

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Community-Antworten (3)

W
wahlvst

25.07.2012 um 17:53 Uhr

wo, bei was, über was wollt ihr denn hier mitbestimmen. Wenn der AG sich genervt fühlt zieht er einfach das freiwillige Angebot solches zu machen zurück. Dann bekommt der BR wohl Feuer von den Beschäftigten.

Wenn der AG es anbietet und zahlt, ist es doch super!

R
rkoch

25.07.2012 um 18:24 Uhr

So Recht wahlvst hat, gibt es doch ein entsprechendes MBR: §87 (1) Nr. 8.

Allerdings gilt dieses MBR nicht bei "Direktzusagen an die Beschäftigten, Gruppenlebens- oder Rückdeckungsversicherungen" (DKK Rn. 281 zu §87 BetrVG). Da der AG diese Versicherung finanzieren will würde das IMHO zutreffen. Insofern kommt es auf die Details an. Am besten mal in einem Kommentar die Details zu diesem MBR lesen, vieleicht wirds dann helle.....

P
Piranha

25.07.2012 um 21:13 Uhr

einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul :)

auch wenn es ein MBR geben sollte, ist es manchmal besser, wenn mann einfach mal nur danke sagt.

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