Erstellt am 25.07.2012 um 15:53 Uhr von wahlvst
wo, bei was, über was wollt ihr denn hier mitbestimmen. Wenn der AG sich genervt fühlt zieht er einfach das freiwillige Angebot solches zu machen zurück. Dann bekommt der BR wohl Feuer von den Beschäftigten.
Wenn der AG es anbietet und zahlt, ist es doch super!
Erstellt am 25.07.2012 um 16:24 Uhr von rkoch
So Recht wahlvst hat, gibt es doch ein entsprechendes MBR: §87 (1) Nr. 8.
Allerdings gilt dieses MBR nicht bei "Direktzusagen an die Beschäftigten, Gruppenlebens- oder Rückdeckungsversicherungen" (DKK Rn. 281 zu §87 BetrVG). Da der AG diese Versicherung finanzieren will würde das IMHO zutreffen. Insofern kommt es auf die Details an. Am besten mal in einem Kommentar die Details zu diesem MBR lesen, vieleicht wirds dann helle.....
Erstellt am 25.07.2012 um 19:13 Uhr von Piranha
einem geschenkten Gaul
schaut man nicht ins Maul :)
auch wenn es ein MBR geben sollte, ist es manchmal besser, wenn mann einfach mal nur danke sagt.