Erstellt am 19.03.2014 um 16:42 Uhr von gironimo
Der Wahlvorstand kann nicht einfach Fotos veröffentlichen. Es wäre Sache der Kandidaten, ggf. mit Bild um sich zu werben.
Ob es dadurch tatsächlich zur Wahlbeeinflussung gekommen ist (ich würde es so sehen), kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Die drei können sich ja zusammen tun und die Wahl anfechten. Man darf gespannt sein.
Erstellt am 19.03.2014 um 16:49 Uhr von Hartmut
Hallo spoon, wenn ich das Wahlplakat sehen würde und ich würde die drei Leute nicht kennen, dann würde ich denken, Mensch was für Schnösel dass die kein Foto von sich zeigen wollen. Dann wähle ich sie auch nicht! - Ich kann mir _gut_ vorstellen, dass dieser Gedankengang von einem Richter nachvollzogen wird und die Wahlanfechtung Erfolg hat.
Erstellt am 19.03.2014 um 18:34 Uhr von spoon
Hallo Hartmut ,
ich sehe das eigentlich auch so die Frage ist nur, ob sich einer der Bertoffenen dazu durchringen kann und wenn ja welche Konsequenzen es hat, sollte die Anfechtung keinen Erfolg haben.
Erstellt am 19.03.2014 um 18:42 Uhr von Nubbel
warum einer der drei betroffenen? ihr seid alle betroffen, da eure wahl verhunzt wurde.