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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein Foto auf Wahlplakat!

S
Spoon
Nov 2016 bearbeitet

Wie ist Eure Meinung? Wir sind eine Firma von 320 Mitarbeitern und hatten letze Woche BR Wahl, es haben sich 23 MA für die Wahl aufstellen lassen von denen 9 wählbar waren(Personenwahl). Im Vorfeld wurde vom Wahlvorstand Wahlplakate angefertigt und ausgehängt mit Abteilung, Name und Foto. Nur bei drei Mitarbeitern wurde (absichtlich)das Foto vergessen der Wahlvorstand hat auch nach mehrmaliger Aufforderung diesen Zustand nicht korrigiert , die Kollegen sind ohne Foto ins Rennen gegangen und haben so natürlich auch weniger Stimmen. Die einen sagen „ dumm gelaufen“ und die anderen finden, dass die Kollegen eindeutig benachteiligt wurden. Mich würde Eure Meinung interessieren!

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Community-Antworten (4)

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gironimo

19.03.2014 um 17:42 Uhr

Der Wahlvorstand kann nicht einfach Fotos veröffentlichen. Es wäre Sache der Kandidaten, ggf. mit Bild um sich zu werben.

Ob es dadurch tatsächlich zur Wahlbeeinflussung gekommen ist (ich würde es so sehen), kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Die drei können sich ja zusammen tun und die Wahl anfechten. Man darf gespannt sein.

H
Hartmut

19.03.2014 um 17:49 Uhr

Hallo spoon, wenn ich das Wahlplakat sehen würde und ich würde die drei Leute nicht kennen, dann würde ich denken, Mensch was für Schnösel dass die kein Foto von sich zeigen wollen. Dann wähle ich sie auch nicht! - Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Gedankengang von einem Richter nachvollzogen wird und die Wahlanfechtung Erfolg hat.

S
Spoon

19.03.2014 um 19:34 Uhr

Hallo Hartmut , ich sehe das eigentlich auch so die Frage ist nur, ob sich einer der Bertoffenen dazu durchringen kann und wenn ja welche Konsequenzen es hat, sollte die Anfechtung keinen Erfolg haben.

N
Nubbel

19.03.2014 um 19:42 Uhr

warum einer der drei betroffenen? ihr seid alle betroffen, da eure wahl verhunzt wurde.

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