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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Chef macht Foto´s im Betrieb

E
elCubano
Nov 2016 bearbeitet

Gestern hat mir ein Kollege eine SMS geschrieben, das unser Noch-Chef (er geht in 5 Wochen) im Betrieb rumgelaufen ist und von allem Möglichen, was ihn stört, Foto´s gemacht hat. Dabei hat er auch alle möglichen Schränke und Schubladen die zu öffnen waren, geöffnet. Leider war kein BR-Mitglied mehr da. Dabei hat er z.Bsp. Foto´s von einem vollen Aschenbecher, der in einer Schublade an einer Produktionsmaschine war gemacht (rauchen an der maschine ist nicht erlaubt), ein Foto von einem Schmuddelmagazin in einer Schublade, angeblich auch von einer oder mehreren Bierflaschen in einem Schrank und von rumstehenden Colaflaschen (lt. Betriebsordnung darf an der Maschine aus hygienischen Gründen nur Wasser getrunken werden, allerdings wurde immer geduldet das auch Cola getrunken wird oder das Frühstücksbrötchen gegessen wird.)

Es wurde eine BV abgeschlossen, bei der er sich vom BR "erpresst" gefühlt hat. Andere Geschichte, ist auchnicht so. Aber ich denke aus diesem Grund versucht er jetzt mit den Foto´s Schaden anzurichten.

Darf er überhaubt solche Foto´s machen und in wie weit könnte das Folgen im Betrieb haben?

Danke für Eure Einschätzungen!

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Community-Antworten (2)

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Alexa

16.08.2008 um 22:27 Uhr

Hallo elCubano! Er ist nun mal der Chef und hat das Recht (oder sogar Pflicht) auf die Einhaltung von Regelung (und auch Leistung) zu achten. Natürlich ists nicht schön, wenn er jetzt erst damit anfängt - aber offenbar gibts ja auch genug Probleme.... Nur bei Fotos mit Mitarbeitern drauf, muss er vorher (den Mitarbeiter) fragen (Persönlichkeitsrecht)!

D
DonJohnson

17.08.2008 um 03:17 Uhr

Klar darf er Fotos machen - wie schon Alexa sagte, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Meine Frage wäre jetzt, was er damit vorhat? Wie will er die nutzen? er kann doch gar nciht sagen, wem das "Schmuddelheft" oder der Aschenbecher gehört. Das ist also eigentlich egal, er kann es eh nicht wirklich verwenden sondern nur darstellen, dass es Mißstände gibt. Ein Gewohnheitsrecht, also Betriebliche Übung könnt ihr nciht anwenden wegen des Cola Verzehrs, er kann drauf bestehen, dass die BV eingehalten wird. Naja, das mit der "Erpressung" müßte man mal genauer beleuchten, er hätte aber jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und die Einigungsstelle anzurufen. Aber das ist ja jetzt nciht Thema. Folgen können durch die Fotos wohl kaum entstehen, außer dass er darauf besteht, die BV einzuhalten. Sollten die Fotos eine Überwachung darstellen, also MA drauf zu sehen sein, durfte er die nciht ohne Zustimmung des BR machen, aber so hörte sich das ja nciht an. Warte einfach wie er die verwerten will und frage dann noch mal, dann wissen wir alle mehr und können gezielter helfen.

Viel Erfolg

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