Erstellt am 16.08.2008 um 20:27 Uhr von Alexa
Hallo elCubano!
Er ist nun mal der Chef und hat das Recht (oder sogar Pflicht) auf die Einhaltung von Regelung (und auch Leistung) zu achten.
Natürlich ists nicht schön, wenn er jetzt erst damit anfängt - aber offenbar gibts ja auch genug Probleme....
Nur bei Fotos mit Mitarbeitern drauf, muss er vorher (den Mitarbeiter) fragen (Persönlichkeitsrecht)!
Erstellt am 17.08.2008 um 01:17 Uhr von DonJohnson
Klar darf er Fotos machen - wie schon Alexa sagte, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Meine Frage wäre jetzt, was er damit vorhat? Wie will er die nutzen? er kann doch gar nciht sagen, wem das "Schmuddelheft" oder der Aschenbecher gehört. Das ist also eigentlich egal, er kann es eh nicht wirklich verwenden sondern nur darstellen, dass es Mißstände gibt. Ein Gewohnheitsrecht, also Betriebliche Übung könnt ihr nciht anwenden wegen des Cola Verzehrs, er kann drauf bestehen, dass die BV eingehalten wird. Naja, das mit der "Erpressung" müßte man mal genauer beleuchten, er hätte aber jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und die Einigungsstelle anzurufen. Aber das ist ja jetzt nciht Thema. Folgen können durch die Fotos wohl kaum entstehen, außer dass er darauf besteht, die BV einzuhalten. Sollten die Fotos eine Überwachung darstellen, also MA drauf zu sehen sein, durfte er die nciht ohne Zustimmung des BR machen, aber so hörte sich das ja nciht an. Warte einfach wie er die verwerten will und frage dann noch mal, dann wissen wir alle mehr und können gezielter helfen.
Viel Erfolg