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Wahl anfechtbar,...?

M
Minka
Nov 2016 bearbeitet

Fall: ein Arbeitskollege ist seit 14 Tagen vor dem Wahltermin krankgeschrieben. wurde auch nicht angeschrieben - Briefwahl. Am tag der Wahl war er weiterhin krankgeschrieben. Frage: Wahlvorstand "dachte, der Kollege kommt wieder arbeiten..." Aussage , nachdem nachgefragt wurde, warum man dem Kollegen keine Chance gab, an der Wahl durch Briefwahl teilzunehmen. Ist die Wahl nun anfechtbar oder nicht?

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Community-Antworten (4)

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Nubbel

19.03.2014 um 16:04 Uhr

warum hast du dich nicht vor zwei wochen so rührend um die Interessen des kollegen bemüht? er hätte ohne weiteres briefwahlunterlagen beantragen können

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minka

19.03.2014 um 16:10 Uhr

meine frage ist : ist die Wahl anfechtbar, hat der Wahlvorstand einen Fehler gemacht, ja oder nein.

ich selbst war im Urlaub und habe erst heute davon erfahren.

N
Nubbel

19.03.2014 um 16:15 Uhr

warum wollen immer alle gleich ne wahl anfechten? wenn der kollege zwei wochen vor dem wahltag krank wurde, hätte er ohne weiteres briefwahlunterlagen anfordern können, wenn sein interesse an dieser wahl auch nur halb so groß wie deines gewesen wäre. nein, da ist kein fehler gemacht worden

H
Hartmut

19.03.2014 um 17:58 Uhr

Hallo minka, bei 14 Tagen würde ich wirklich noch nicht von 'Langzeitkrank' sprechen. Unaufgefordertes Zusenden der Wahlunterlagen wird aber nur an Langzeitkranke verlangt, und auch das bislang nur von einem Berliner Arbeitsgericht (nicht mal Landesgericht). Da sehe ich kaum Chancen auf erfolgreiche Anfechtung.

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