Briefwahl mit Fehlern - Ist die Wahl nichtig oder nur anfechtbar?
Hallo,
ich habe da mal eine pikante Frage. Ich arbeite als Heimarbeiter in einem kleinen Betrieb (ca. 14 MA) Der Gesetzgeber sieht für Heimarbeiter die Briefwahl vor. Ich erhielt tatsächlich von einem Wahlvorstand (ein glaubwürdiger Augenzeuge war anwesend) gegen Unterschrift meine Briefwahlunterlagen ausgehändigt, die ich wie vorgesehen ausfühlte und per Einschreiben an den Wahlvorstand sandte. Heute - nach der Wahl stellte sich heraus, dass alle anderen Wähler einen anderen Briefumschlag (ohne Fenster - ich mit Fenster) für den Stimmzettel bekamen als ich. Damit bin ich als einziger Briefwähler des kleinen Unternehmens identifizierbar. Ich erhielt auch keine Informationen zum Termin und Ort der öffentlichen Auszählung. Um mich so selbst von der Gleichheit der Wahlunterlagen überzeugen zu können.
Des Weiteren wurde die Wahl zu folgendem Termin öffentlich angekündigt: "am 28.06.2006 ab 10:00 Uhr in den Räumen der ...." Eine Endzeit wurde nicht veröffentlicht.
Einige Mitarbeiter (ca. 5) konnten so nicht an der Wahl Teilnehmen und standen vor verschlossenen Türen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Wahl tatsächlich erst um 10:15 Uhr begann und vom Wahlvorstand um 10:30 nach etwa 15 Minuten willkürlich beendet wurde. Selbst der Hinweis, dass Mitarbeiter unterwegs zur Wahl seinen, wurde vom Wahlvorstand nicht als Grund angesehen, eine „Ordentliche Betriebsratswahl“ durchzuführen.
Kann ich eine Einstweilige Verfügung beantragen? Ist die Wahl nichtig oder nur anfechtbar?
Was kann ich tun? Was können die benachteiligten Mitarbeiter tun?
Vielen Dank für die Hilfe bei dieser sehr schrägen Geschichte.
Community-Antworten (1)
28.06.2006 um 22:55 Uhr
Hallo Nick, ob die Wahl nun nichtig war, wage ich aufgrund Deiner Angaben trotz der mehrfachen Fehler zu bezweifeln. Unwirksam ist sie aber auf alle Fälle.
Was zu tun ist? Die Wahlanfechtung kann gem. §19 BetrVg von 3 wahlberechtigten AN beim zuständigen Amtsgericht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses initiiert werden.
Verwandte Themen
Dringende Frage zur Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren
Hallo, bei uns gibt es einen Unternehmenssitz und die Mitarbeiter sind über 150 km an einzelne Diensteinsatzorte verteilt. (öffentliches Verkehrsunternehmen) Die Kollegen kommen einfach nicht in den
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
Hallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
Wahl zum SBV - Anfechtbar oder nichtig?
Unser SBV hat sein Amt niedergelegt. Die Neuwahlen wurden per Aushang bekannt gemacht. Eine Rundmail an die Belegschaft wurde nicht versandt. Der Außendienst wurde imho dadurch nicht ausreichend infor
Wahlvorstand erklärt Wahlergebnisse für ungültig und beschliesst Wiederholung
Hallo zusammen, in unserem bisher betriebsratslosen Unternehmen fand gerade eine Betriebsratswahl statt. Angetreten sind zwei Listen mit ihren jeweiligen Kandidaten. Eine Liste kann man wohl ohne Sch
Wahl anfechtbar,...?
Fall: ein Arbeitskollege ist seit 14 Tagen vor dem Wahltermin krankgeschrieben. wurde auch nicht angeschrieben - Briefwahl. Am tag der Wahl war er weiterhin krankgeschrieben. Frage: Wahlvorstand "dach