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Briefwahl mit Fehlern - Ist die Wahl nichtig oder nur anfechtbar?

N
NICK
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe da mal eine pikante Frage. Ich arbeite als Heimarbeiter in einem kleinen Betrieb (ca. 14 MA) Der Gesetzgeber sieht für Heimarbeiter die Briefwahl vor. Ich erhielt tatsächlich von einem Wahlvorstand (ein glaubwürdiger Augenzeuge war anwesend) gegen Unterschrift meine Briefwahlunterlagen ausgehändigt, die ich wie vorgesehen ausfühlte und per Einschreiben an den Wahlvorstand sandte. Heute - nach der Wahl stellte sich heraus, dass alle anderen Wähler einen anderen Briefumschlag (ohne Fenster - ich mit Fenster) für den Stimmzettel bekamen als ich. Damit bin ich als einziger Briefwähler des kleinen Unternehmens identifizierbar. Ich erhielt auch keine Informationen zum Termin und Ort der öffentlichen Auszählung. Um mich so selbst von der Gleichheit der Wahlunterlagen überzeugen zu können.

Des Weiteren wurde die Wahl zu folgendem Termin öffentlich angekündigt: "am 28.06.2006 ab 10:00 Uhr in den Räumen der ...." Eine Endzeit wurde nicht veröffentlicht.

Einige Mitarbeiter (ca. 5) konnten so nicht an der Wahl Teilnehmen und standen vor verschlossenen Türen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Wahl tatsächlich erst um 10:15 Uhr begann und vom Wahlvorstand um 10:30 nach etwa 15 Minuten willkürlich beendet wurde. Selbst der Hinweis, dass Mitarbeiter unterwegs zur Wahl seinen, wurde vom Wahlvorstand nicht als Grund angesehen, eine „Ordentliche Betriebsratswahl“ durchzuführen.

Kann ich eine Einstweilige Verfügung beantragen? Ist die Wahl nichtig oder nur anfechtbar?

Was kann ich tun? Was können die benachteiligten Mitarbeiter tun?

Vielen Dank für die Hilfe bei dieser sehr schrägen Geschichte.

4.04501

Community-Antworten (1)

F
Fayence

28.06.2006 um 22:55 Uhr

Hallo Nick, ob die Wahl nun nichtig war, wage ich aufgrund Deiner Angaben trotz der mehrfachen Fehler zu bezweifeln. Unwirksam ist sie aber auf alle Fälle.

Was zu tun ist? Die Wahlanfechtung kann gem. §19 BetrVg von 3 wahlberechtigten AN beim zuständigen Amtsgericht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses initiiert werden.

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