Wahl der SBV - anfechtbar?
Hallo Forum-Profis!
Wahl der SBV- kein Wahlausschreiben. keine Wochenfristen eingehalten- kurzfristige einladung der Wahlberechtigten 3 Tage vor der Wahl- 2 Wahlberechtigte keine Einladung erhalten- keine Wählerliste
habs heute erfahren, das die Wahl stattgefunden hat.habe keine Einladung bekommen und war auch überhauptnicht darüber informiert, das bei uns eine Wahl der Sbv stattfinden sollte.
Bin ehrlich gesagt schon sehr sauer darüber.
Ist die Wahl anfechtbar??
Community-Antworten (1)
01.12.2006 um 16:45 Uhr
"Ist die Wahl anfechtbar??" = Ja
Hallo Ella, gem. §94 Abs.6 Satz 2 SGB IX sind die Vorschriften zur Wahlanfechtung u.a. der BR-Wahl ( siehe: §19 BetrVG ) anzuwenden.
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