Bekanntmachung der Wahlvorschläge vor Ablauf der Abgabefrist. Ist die Wahl damit anfechtbar?
am 14.03. und 15.03. ist bei uns Wahl, ist die Wahl anfechtbar weil der Wahlvorstand die Kandidatenlisten (nach ablauf der anderen Fristen) schon am 15.02. bekannt gemacht hat
Community-Antworten (1)
23.02.2006 um 15:28 Uhr
Da der 14. März der erste Wahltag ist, endete die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge am 13. Februar. Wenn bis dahin die Listen eingereicht wurden und keine Nachfrist war, ist die Bekanntgabe am 15. Februar vollkommen in Ordnung. Spätester Termin für die Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge wäre der 6. März gewesen.
http://www.betriebsratswahl.de/terminkalender/wahlkalender.php
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