Erstellt am 19.03.2014 um 13:28 Uhr von Rattle
Hallo,
jo, wenn der kollege zum zeitpunkt der wahl noch beschäftigt ist, darf er.
MFG
Erstellt am 19.03.2014 um 17:00 Uhr von Hirnrissig
Falsch!!!!
BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04
Erstellt am 19.03.2014 um 19:38 Uhr von pillepalleTR
Und ich tippe mal auf: "Thema verfehlt. Setzen! Sechs!"
@Hirnrissig
Erstellt am 19.03.2014 um 21:24 Uhr von Nubbel
hirnriss, du musst das mit dem nick so wörtlich nehmen!
klar darf der wählen