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Neuwahl oder nachrücken

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Altum
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Betriebsratswahl ist gelaufen. Es mussten 7 Mitglieder gewählt werden 3 Männer 4 Frauen und ein Ersatzmitglied. Aufgrund einiger Schwierigkeiten wurde der bisherige 1 Vorsitzende von den Arbeinehmern nicht wiedergewählt ist also ganz raus. Noch ist die Einspruchsfrist nicht abgelaufen und die gewählten Mitglieder können noch bis Morgen zurücktreten. Jetzt stellt sich das Problem das ein Teil des jetzt gewählten Rates den alten 1 Vorstitzenden unbedingt wieder im BR haben wollen. Notfalls durch Rücktritt vom Amt um Neuwahlen zu erzwingen. Wenn jetzt eine Frau die Wahl nicht annimmt kann dann unser Ersatz (Mann) nachrücken ohne Neuwahl ? Eine Frau hatte sich noch mit aufstellen lassen ist aber nicht gewählt worden. Rückt diese Frau nach ?

2.582014

Community-Antworten (14)

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Rattle

19.03.2014 um 11:39 Uhr

Hallo,

klar kann man durch rücktritt solange wählen bis das ergebnis stimmt, ist aber von der belegschft nicht gewünscht wenn der kollege nicht wieder gewählt worden ist. davon gehe ich mal aus.

also br vorsitzende neu wählen und gut ist, der ersatz muss nach de'Hondt ermittelt werden wenn es listenwahl war, bei personenwahl rückt das nächste ERM nach.

MFG

A
Altum

19.03.2014 um 12:02 Uhr

Es war eine Personenwahl. Der erste Vorsitzende ist noch nicht gewählt da noch keine konstituierende Sitzung des neuen BR stattgefunden hat, da das Ergebniss noch nicht aushängt ist. Wenn Ich also Richtig verstanden habe rückt des Ersatzmitglied nach obwohl es ein Mann ist und es gibt keine Neuwahl.

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Nubbel

19.03.2014 um 12:11 Uhr

wie sieht denn die quote des minderheitengeschlechtes aus?

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rolfo

19.03.2014 um 13:22 Uhr

Nubbel, das ist doch egal, Altum schreibt es gibt nur noch 1 Ersatzmitglied, wer soll denn sonst nachrücken. Was mich interessieren würde, der bisherige BRV wurde nicht wiedergewählt, also hat er nicht eine Stimme bekommen, seltsam ? Hat er auch nur 1 Stimme bekommen ist er doch Ersatz BRM und würde jetzt automatisch nachrücken wenn nur 1 Ersatzmitglied zur Verfügung steht. Demnach könnte er auch bei der konstituierenden Sitzung wieder zum BRV gewählt werden

N
Nubbel

19.03.2014 um 13:39 Uhr

Eine Frau hatte sich noch mit aufstellen lassen ist aber nicht gewählt worden. Rückt diese Frau nach ? und wo kommt die dann her? er hat geschrieben: Es mussten 7 Mitglieder gewählt werden 3 Männer 4 Frauen und ein Ersatzmitglied.

ich hätte da schon gerne eine antwort vom user. mir schwant böses

R
rolfo

19.03.2014 um 13:51 Uhr

ja, hast recht, alles ein bisschen komisch und wirr

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Oblatixx

19.03.2014 um 13:59 Uhr

Wieviele Kandidaten hattet ihr denn auf der Liste und wieviele von denen haben KEINE Stimme bekommen? Wie kann sich eine Frau aufgestellt haben und wurde nicht gewählt? Hatte sie sich selbst keine Stimme gegeben? Jeder der Kandidaten, der auch nur EINE Stimme hat, ist Ersatzmitglied und kann nachrücken. Reihenfolge musste ausgelost werden.

A
Altum

19.03.2014 um 14:15 Uhr

Hab mich wohl falsch ausgedrückt. 7 Mitglieder im Bertiebsrat 4 Frauen 3 Männer 10 Kandidaten Gewählt wurden 4+3 +1 Ersatsmitglied Männlich Die anderen beiden 1+1 haben aber auch Stimmen bekommen. Eine Frau tritt zurück bzw. tritt nicht an. Darf ein Mann Ihre Stelle einnehmen ( Ersatzmitglied ) oder nimmt die Frau mit weniger Stimmen wie das Ersatzmitglied Ihre Stelle ein ? Wenn jetzt 2 oder 3 Kandidaten die Wahl nicht annehmen gibt es dann Neuwahlen ? Es kommt auf die Reihenfolge der Nachrücker an.

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Kulum

19.03.2014 um 14:22 Uhr

Wenn alle Kandidaten Stimmen bekommen haben ist euer BR: 7 BRM + 3 EBRM

ein Mann dürfte nachrücken. Auch bei 3x Wahl nicht angenommen reichen eure Nachrücker - ergo keine Neuwahl.

Was soll eigentlich dein 4+3+1? Die Ersatzmitglieder sind nicht in den BR gewählt. Wenn du also schon eine Unterscheidung nach Geschlecht vornehmen willst ist der BR 4+3

R
Rattle

19.03.2014 um 14:25 Uhr

Hallo,

wenn nach d'hondt das minderheitengeschlecht bereits erfüllt ist kann der mann nachrücken.

MFG

K
Kulum

19.03.2014 um 14:35 Uhr

Bei momentan 3 Männern und 4 Frauen kann bei Rücktritt einer Frau das Geschlecht in der Minderheit noch nicht tangiert sein.

N
Nubbel

19.03.2014 um 14:54 Uhr

warum nicht?

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Petrus

19.03.2014 um 15:59 Uhr

und wieso eigentlich 3+4? Es gibt keine Quote! Nur Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht. Und wenn die Männer bei Euch mindestens 3 Sitze haben müssen, könnte (so Wähler und -innen das so wollten) der BR auch aus 7 Männern bestehen...

So eine Wahlvorstandsschulung wäre eine richtig gute Investition gewesen...

K
Kulum

19.03.2014 um 17:56 Uhr

@Nubbel Weil im hier geschildertzen Fall das Geschlecht in der Minderheit mehr Sitze hat, als es nach Quote haben müsste (wenn es die Frauen sind. Sind es nicht die Frauen wäre die Frage sinnfrei ob zwingend eine Frau nachrücken müsste). Das muss auch der Fall sein, wenn nur noch drei Frauen im BR sind. Mindestens ist es dann noch so vertreten wie es die Quote vorsieht. Ergo muss beim Nachrücken die Quote nicht beachtet werden

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