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Listenwahl

T
Thüringer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, kann ein Listenführer einen Namen von der Liste streichen ohne die Person davon zu informieren und muß der Listenführer das dann mit seiner Unterschrift auf der Liste bestätigen.

1.83206

Community-Antworten (6)

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Farce

18.03.2014 um 20:00 Uhr

Das kann mit diesen wenigen Angaben weder mit Ja noch generell mit Nein beantwortet werden.

Hier kommt es immer auf den Zeitpunkt und aktuellen Inhalt der Liste an.

Grundsätzlich ist aber der Listenführer auch der Inhaber der Liste. Hiermit kann er machen was er will, solange nicht auch andere als die hier gestrichenen davon betroffen sein könnten (Unterstützer).

T
Thüringer

18.03.2014 um 20:56 Uhr

Danke für deine Antwort. Die Liste soll eine Gewerkschaftsliste werden. Da brauch man ja keine Unterstützer oder liege ich da falsch? Deshalb passt eine Person nicht dazu (kein Mitglied).

P
pillepalleTR

18.03.2014 um 21:06 Uhr

Falls sich 2 Beauftragte der Gewerkschaft finden, die unterschreiben, brauch man keine Unterstützer aus der Belegschaft.

Wenn ich derjenige wäre, der gestrichen werden soll, würde ich mir die "Zuneigung" von etwas mehr als 1/20zigstel der Belegschaft sichern....Ggf. finde ich ja durch Zufall ne Liste, zu der ich passe....

T
Thüringer

18.03.2014 um 21:11 Uhr

Danke. So dachte ich mir es auch.

O
Oblatixx

18.03.2014 um 22:33 Uhr

streichen ohne die Person davon zu informieren Nein, was ist DAS denn für eine Kinderstube. Informieren sollte man schon!

T
Thüringer

19.03.2014 um 18:34 Uhr

Das ist leider Kindergarten große Gruppe.

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