Erstellt am 18.03.2014 um 19:00 Uhr von Farce
Das kann mit diesen wenigen Angaben weder mit Ja noch generell mit Nein beantwortet werden.
Hier kommt es immer auf den Zeitpunkt und aktuellen Inhalt der Liste an.
Grundsätzlich ist aber der Listenführer auch der Inhaber der Liste. Hiermit kann er machen was er will, solange nicht auch andere als die hier gestrichenen davon betroffen sein könnten (Unterstützer).
Erstellt am 18.03.2014 um 19:56 Uhr von Thüringer
Danke für deine Antwort.
Die Liste soll eine Gewerkschaftsliste werden. Da brauch man ja keine Unterstützer oder liege ich da falsch? Deshalb passt eine Person nicht dazu (kein Mitglied).
Erstellt am 18.03.2014 um 20:06 Uhr von pillepalleTR
Falls sich 2 Beauftragte der Gewerkschaft finden, die unterschreiben, brauch man keine Unterstützer aus der Belegschaft.
Wenn ich derjenige wäre, der gestrichen werden soll, würde ich mir die "Zuneigung" von etwas mehr als 1/20zigstel der Belegschaft sichern....Ggf. finde ich ja durch Zufall ne Liste, zu der ich passe....
Erstellt am 18.03.2014 um 20:11 Uhr von Thüringer
Danke. So dachte ich mir es auch.
Erstellt am 18.03.2014 um 21:33 Uhr von Oblatixx
> streichen ohne die Person davon zu informieren
Nein, was ist DAS denn für eine Kinderstube. Informieren sollte man schon!
Erstellt am 19.03.2014 um 17:34 Uhr von Thüringer
Das ist leider Kindergarten große Gruppe.