Erstellt am 18.03.2014 um 07:09 Uhr von Rattle
Hallo,
ja musst du sammeln oder zwei beauftragte der GW müssen die liste unterschreiben, aber beim sammeln der STÜ kann man auch den wählerwillen erkennen.
MFG
Erstellt am 18.03.2014 um 07:10 Uhr von sachsenwilli
Natürlich, das gilt immer.
Allerdings können auch die AN, die auf der Vorschlagsliste als Kandidaten stehen, diese stützen. Es muss auf jeden Fall die Anzahl der Stützunterschriften geben, die laut Wahlausschreiben vorgeschrieben sind.