W.A.F. LogoSeminare

Wirtschaftsausschuss

P
Popeye
Aug 2022 bearbeitet

Hallo, wir wurden verkauft und privatisiert. Wir waren vorher in einem Konzernverbund in dem wir auch einen Wirtschaftsausschuss hatten. Diesen haben wir nun nicht mehr. Wir sind über 100 Mitarbeiter. Wenn wir einen eigenen Wirtschaftsausschuss gründen, muss uns der GF alle Zahlen vorlegen und vor allem erklären, warum immer wieder tausende von Euro's verschoben werden? Die Gelder werden dazu verwandt, andere Betriebe zu unterstützen. Ist das überhaupt rechtens? Was kann man dagegen tun? Danke im voraus für Eure Antworten.

29006

Community-Antworten (6)

R
Relfe

17.08.2022 um 17:10 Uhr

Warum sollte der AG mit seinem Geld nicht machen können was er will, solange er seine Verpflichtungen gegenüber der Firma und den AN nachkommt? Kein AG ist verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften oder Rücklagen zu bilden oder Lohnerhöhungen zu zahlen etc.

Worauf willst Du hinaus mit Deiner Frage?

P
Popeye

17.08.2022 um 17:16 Uhr

Rechnungen werden erst bei Androhungen von Zwangvollstreckungen gezahlt. Das ist mehr wie peinlich. Teilweise können wir nur noch mit Barzahlung Waren kaufen. Schädigt den Ruf des Hauses. Und den Unmut der Gläubiger bekommen die MitarbeiterInnen ab, die nichts dafür können.

K
Kjarrigan

17.08.2022 um 17:25 Uhr

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/wirtschaftsausschuss

insbesondre der Punkt "wirtschaftliche Angelegenheiten" und Zweck

DAs ist kein klein klein in dem man den AG jeden einzelnen Beleg abverlangen kann oder mit dem GF diskutiert, ob der neue Mercedes denn wirklich sein musste

Da geht's um Rentabilität, Liquidität Vorlage des Jahresabschluss Zum Jahresabschluss gehört bei Kapitalgesellschaften neben der Bilanz und der Gewinn- .und Verlustrechnung auch der Anhang mit dem Lagebericht.

Also Zusammengefasste Zahlen, da kann man dann schauen ob sich irgendwelche Kosten z.B. Personalkosten drastisch erhöht haben. Und was da alles "legal" versteckt werden kann (Afa - Änderungen, Rücklagen, Rückstellungen, Bestandbewertung werden die meisten nicht mal erkennen.

R
Relfe

17.08.2022 um 17:33 Uhr

"Rechnungen werden erst bei Androhungen von Zwangvollstreckungen gezahlt. Das ist mehr wie peinlich. Teilweise können wir nur noch mit Barzahlung Waren kaufen. Schädigt den Ruf des Hauses." auch das liegt in der Entscheidungsfreiheit des AG - sein Haus, sein Ruf, sein Geld

"Und den Unmut der Gläubiger bekommen die MitarbeiterInnen ab, die nichts dafür können. " das ist allerdings ein Punkt, den die MA sich nicht gefallen lassen müssen. Aber was dagegen tun? Man kann natürlich als MA die Aufgaben verweigern, bei denen sich solche Situationen erwarten lassen. Wobei die Folgen für das Unternehmen und die Arbeitsplätze dann häufig abzusehen sind - Kunden und Gläubiger fallen weg, das Unternehmen geht "Konkurs" Alternativ kann der MA auch wegen physischer Belastung zum Arzt gehen.

Falls Du "vermutest" dass das Unternehmen bewußt in den Konkurs geführt wird, solltest Du dir anwaltlichen Rat einholen, das wäre in der Tat nicht rechtens.

E
Eisfee

17.08.2022 um 20:56 Uhr

Ihr seit über 100 Mitarbeiter und ihr seit in keinem Verbund, dann Gründet ihn §106 abs.1 BetrVG ist da eindeutig. Ich hoffe mal das ihr Mitglieder habt die auch daran interessiert sind und nach Möglichkeit schon ne Vorbildung haben.

T
Tom22

18.08.2022 um 16:01 Uhr

Das ist innerhalb eines Unternehmen mit vielen Betrieben üblich. Die Gründen einen Gashpool oder so ähnlich. Im Seminar Wirtschaftsausschuss Teil 1 wird dies behandelt!!!

Ihre Antwort