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Nachrücker bei Stimmengleichheit?

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hallodri54
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Betriebsräte,

mir als neu gewähltem BRV stellt sich folgendes Problem, durch das Auscheiden der BRV wurde ich zum Vorsitzenden gewählt, es mußte ein Nachrücker laut Liste bestimmt werden, es stehen aber zwei Kollegen mit Stimmengleichheit zur Disposition. Wie bestimmen wir den neuen Kollegen, durch Los oder durch Abstimmung der Betriebsräte? Jeder der beiden stellt die Wahl des anderen bereits im Vorfeld in Frage.

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Community-Antworten (4)

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frager1

17.12.2008 um 19:56 Uhr

Losverfahren bei Stimmengleichheit, aber das Minderheitsgeschlecht (Geschlechterverteilung ) muss auch beachtet werden.

Dieses hätte aber eigentlich schon durch den Wahlvorstand unmittelbar nach der Wahl erfolgen sollen (müssen) um so die Nachrückerliste (Ersatzmitglieder) richtig zuordnen (Reihenfolge) zu können.

Sicherheitshalber sollte also der damalige Wahlvorstand den Losentscheid nun noch durchführen.

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Laffo

17.12.2008 um 20:58 Uhr

hallodri54

was frager1 hier von sich gibt stimmt so nicht. Denn die Ergebnisliste eurer Wahl ist nur für einen bestimmten Zeitraum anfechtbar.Geschieht dies nicht in diesem Zeitrahmen, so ist die veröffentlichte Liste in der dargestellten Reihenfolge verbindlich.Das bedeutet, dass die jetzige 2. Position des Nachrückers nicht auf einmal den Vorherstehenden anfechten kann.

H
hallodri54

18.12.2008 um 18:52 Uhr

Ein herzliches Dankeschön für die prompten Antworten, hat mir schon weitergeholfen

L
Laffo

21.12.2008 um 16:28 Uhr

hallodri..

es handelt sich hierbei übrigens um den § 19 Abs.2 Satz 2 BetrVG...

fro häsch Fäscht noch!

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