Erstellt am 17.03.2014 um 12:32 Uhr von Rapper
Zur ersten Frage: JA, darf er, wenn der betreffende Mitarbeiter den Wahlvorstand informiert
hat, dass besagtes BRM die Briefwahlunterlagen für ihn entgegen nimmt
und dann auch wieder beim WV abgiebt.
Zur zweiten Frage: NEIN. Die Briefwahlunterlagen werden erst kurz vor der
öffentlichen Stimmenauszählung vom Wahlvorstand geöffnet und der
darin befindliche Wahlzettelumschlag mit in die Wahlurne reingeworfen.
Danach beginnt dann die Stimmenauszählung.