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Briefwahl und Übergabe durch Bote

B
brwahlen
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein BR-Mitglied, das nicht dem Wahlvorstand angehört, die Briefwahl eines Mitarbeiters entgegen nehmen und dem Wahlvorstand am Tage der Wahl übergeben? Oder darf das BR-Mitglied den ersten Umschlag öffnen, dem Wahlvorstand zeigen, wer gewählt hat und dann den Stimmzettel in die Wahlurne werfen? oder darf das BR-Mitglied das nicht?

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Community-Antworten (1)

R
Rapper

17.03.2014 um 13:32 Uhr

Zur ersten Frage: JA, darf er, wenn der betreffende Mitarbeiter den Wahlvorstand informiert hat, dass besagtes BRM die Briefwahlunterlagen für ihn entgegen nimmt und dann auch wieder beim WV abgiebt.

Zur zweiten Frage: NEIN. Die Briefwahlunterlagen werden erst kurz vor der
öffentlichen Stimmenauszählung vom Wahlvorstand geöffnet und der darin befindliche Wahlzettelumschlag mit in die Wahlurne reingeworfen. Danach beginnt dann die Stimmenauszählung.

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