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Anwalt für den Wahlvorstand?

P
Patrice
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

unser AG hat uns, dem Wahlvorstand, schriftlich mitgeteilt, dass er sich vorbehält die bevorstehende BR-Wahl anzufechten, sollten wir bestimmte Unternehmensteile (einer im Haus, einer an einem anderen Standort, jedoch beide nicht alleine BR-fähig) zur Wahl zulassen. Die Wählerliste hängt noch nicht aus. Dieses Schreiben besteht aus drei A4-Seiten, ist voller juristischer Fachbegriffe und ist eindeutig zumindest teilweise von einem Anwalt verfasst. Auch verweist der AG auf den von ihm konsultierten Rechtsbeistand.

Dürfen wir in so einem Fall ohne vorherige Absprache mit dem AG ebenfalls einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen?

Vielen Dank

1.97307

Community-Antworten (7)

O
Oblatixx

14.03.2014 um 19:23 Uhr

Zieht eure Wahl durch und lasst ihn machen. Mal schaun, wer in die Schranken gewiesen wird ...

R
Rattle

14.03.2014 um 20:02 Uhr

Hallo,

ja, selbstverständlich könnt ihr anwaltliche hilfe in anpsruch nehmen. am besten für arbeitsrecht, der wird euch schon sagen wie zu verfahren ist.

ihr seit ein eigenständiges organ und lasst euch nicht einschüchtern vom ArbG.

MFG

M
mcedeka

14.03.2014 um 21:55 Uhr

Wenn er die Wahl anfechten möchte und Erfolg hat muss die Wahl wiederholt werden! Und geht auf Kosten vom ag. Ihr seit der Wahlvorstand ihr entscheidet. Ihr seit ein eigenständiges Gremium!

M
mcedeka

14.03.2014 um 22:02 Uhr

Ach so im vornherein etwas androhen was die Wahl behindert oder beeinflusst kann schon an einer Straftat kommen.

G
gironimo

15.03.2014 um 10:38 Uhr

Ich würde auch dazu neigen, die Wahl durchzuziehen. Der AG kann ja anfechten wenn er will. Ich gehe natürlich davon aus, dass die Frage, wer und was alles zum Betrieb gehört, von Euch eingehend geprüft wurde.

Zur Vermeidung von Rechtstreitigkeiten, Sicherstellung des Rechts des WV oder Vertretung vor dem Gericht, kann der WV einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen - ohne vorheriger Zustimmung des AG (der ja in diesem Fall sich eher verweigern würde, sondern Euch seinen glorreichen Anwalt empfehlen würde).

Aber wie gesagt - wenn Ihr Euch eigentlich sicher seit, macht einfach weiter. Ihr könnt ja auch einmal den Gewerkschaftssekretär fragen, der sich in Wahlsachen mit Sicherheit ganz gut auskennt. Außerdem erhält man bei vielen Fachanwälten für Arbeitsrecht, die den Punkt Mitbestimmung des BR zu einem ihrer Hauptthemen gemacht haben, oft eine kurze Auskunft ganz kostenlos - einfach fragen.

H
Hartmut

16.03.2014 um 10:07 Uhr

Hallo patrice, wenn euer AG vorhat die Wahl anzufechten, warum auch immer (und sei es, weil ein WV in der Nase gebohrt hat), dann kann und wird er das tun! Ich möchte mich darum meinen Vorrednern anschließen, macht einfach weiter.

Tipp: In solchen Situationen hat es sich bewährt, dem AG mal zu verdeutlichen, was eine Wahlanfechtung kostet! Gericht, Anwälte, zwei (!) komplette Wahlen, zwei (!) Mal Arbeitszeitausfall bei BR, WV, Wahlhelfern, teilw. auch Kandidaten. Da kommen schnell mal ein paar 10.000 Euronen zusammen - will man sich das wirklich gönnen trotz fehlender Erfolgsaussicht?

T
Thilly

16.03.2014 um 12:08 Uhr

Wenn ich das richtig erkenne seit ihr zwei Standorte aber dennoch zwei Betriebe ? Ihr könnt doch ein Gesamtbetriebsrat bilden . Jeder Mitarbeiter hat das recht sich aufstellen zu lassen . Wieviele Mitarbeiter seit ihr ? Gruß Thilly

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