Wir wählen am 26.05.2014 einen neuen Betriebsrat; in unserer Niederlassung und in unserer Hauptverwaltung. Wir haben somit zwei Standorte.
Nun geht es eigentlich um die Vorbereitung der Wahl.
An jedem der beiden Standorten soll je eine Vorschlagsliste aushängen.
Bei den vergangenen Betriebsratswahlen gab es ausschließlich Personenwahlen.
Da ich nun erstmalig dem Wahlvorstand angehöre; nun zu meiner Frage:
Ist durch die - aus logistischen Gründen - ausgehängten Vorschlagslisten an zwei Standorten dann nur noch eine Listenwahl möglich ?