Wahlvorschläge
Nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge ergibt sich folgendes Bild: 9 Personen und 1 Liste. Damit würde es eine Personenwahl geben.
Wie muß der Wahlvorstand nun mit der eingereichten Liste verfahren: Sind die 8 Kandidaten automatisch in der Personenwahl ? Wie sind die 20 Stützunterschriften auf dieser Liste zu bewerten ?
Community-Antworten (6)
14.03.2014 um 11:39 Uhr
Zitat (Mitbestimmer): "9 Personen und 1 Liste. "
Also eine Liste auf der 9 Wahlbewerber stehen?
Zitat (Mitbestimmer): "Sind die 8 Kandidaten automatisch in der Personenwahl ?"
Welche 8 von den 9?
Zitat (Mitbestimmer): "Wie sind die 20 Stützunterschriften auf dieser Liste zu bewerten ? "
Die Frage verstehe ich nicht.
14.03.2014 um 11:41 Uhr
Also eher 9 Einzelvorschläge und eine Liste, auf der 8 Personen stehen????
Falls es so ist, dann habt Ihr Listenwahl mit 10 Listen. 9 Listen haben dann einen "Bewerber" und die 10. Liste 8.
14.03.2014 um 11:46 Uhr
Sachsenwilli hats erkannt: Es gibt einen Listenvorschlag mit 8 Personen und 9 einzelne Wahlvorschläge. Auf dem Listenvorschlag sind 20 Stützunterschriften.
Eine Listenwahl ist aber erst mit existieren von 2 Listen gegeben !?
14.03.2014 um 11:48 Uhr
Auch jeder "einzelne" Wahlvorschlag stellt eine Liste dar. Ihr habt also 10 Listen.
14.03.2014 um 12:10 Uhr
Haben die 9 Einzellisten denn auch genügend Stützunterschriften ? Sonst sind sie nämlich nichtig und ihr habt nur die eine Liste mit den 8 Kandidaten und dann Personenwahl .
14.03.2014 um 13:09 Uhr
@Hussmester Das gleiche gilt natürlich auch für die Liste mit 8 Kandidaten! Haben die Unterstützer, die nur auf die Liste mit 8 Kandidaten unterschrieben haben?
Hier muss der Wahlvorschlag alle "Mehrfach-"Unterstützer fragen, welche Liste sie nun unterstützen. Entscheiden die sich gegen die Große Liste oder antworten nicht! Dann fällt die Liste unter 11 Stützer! Und die Liste ist mangelhaft! Dann würde es eine Listenwahl mit 9 verschiedenen Listen geben. Die jeweils nur ein Kandidaten haben.
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