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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorstand

J
Juliaa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf mir der Wahlvorstand auf Nachfrage sagen wie viele Listen eingereicht wurden?

Danke u viele Grüße,

Julia

95504

Community-Antworten (4)

O
Oblatixx

13.03.2014 um 14:43 Uhr

Wozu? Warte doch bis zum Aushang.

J
Juliaa

13.03.2014 um 14:59 Uhr

Darf ich nicht fragen?

Die Frage war -ob mir der Wahlvorstand Antwort geben darf bzw muss....

Danke für weitere Hilfe

Julia

O
Oblatixx

13.03.2014 um 15:31 Uhr

Fragen darfst Du alles, er muss aber nicht unbedingt antworten. Vielleicht sind noch Listen in der Prüfung?

H
Hartmut

13.03.2014 um 22:49 Uhr

Hallo Julia, in der Wahlordnung habe ich dazu nichts gefunden. Aber mal angenommen, der WV darf das tun - was für einen Sinn hätte es? Denn vor Ablauf der Einreichungsfrist ist die Auskunft sinnlos; es kann ja jederzeit eine weitere Liste reinkommen oder mehrere. Und nach Ablauf der Frist bringt es auch nichts, denn am Aushang kann die Listen jeder selbst lesen.

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