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Wer darf die Stimmzettel bei den Betriebsratswahlen auswerten

N
Noisehunter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir haben Betriebsratswahlen. Unser aktueller Betriebsrat stellt auch den Wahlvorstand. Darüberhinaus werden die Stimmzettel von den Kandidaten und dem noch Betriebsrat gezählt. Ist das gestattet ?

2.45307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

12.03.2014 um 22:18 Uhr

Viertausendeinhundertsiebenundzwanzig Ja das geht!

P
paula

12.03.2014 um 23:49 Uhr

der böse Fluch.....

O
Oblatixx

13.03.2014 um 05:58 Uhr

Der Wahlvorstand zählt die Stimmen aus. Nicht "die Kandidaten" oder der "Nochbetriebsrat".

N
nicoline

13.03.2014 um 08:03 Uhr

Oblatixx, sehr korrekt, aber, dem WV können Kandidaten und Nochbetriebsrat angehören ;-))

O
Oblatixx

13.03.2014 um 08:12 Uhr

Das ist richtig, aber in dem Moment sind sie eben der Wahlvorstand. Und es könnten ja 5 Betriebsräte sein, aber eben nur drei sind im WV. Hahaa, und diese drei könnten auch Kandidaten sein, ja da zählen eben Kandidaten mit aus ... wenn das bekannt wird ... ;)) Und wenn kein weiterer bei der Auszählung dabei ist, dann sind sie auch noch unter sich ... Oh je!

R
rtjum

13.03.2014 um 13:30 Uhr

dann macht man die halt zu Wahlhelfern...

O
Oblatixx

13.03.2014 um 14:09 Uhr

Dann ist die Olsenbande wieder da ... Aber das waren ja nur drei.

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