Wer darf die Stimmzettel bei den Betriebsratswahlen auswerten
Hallo wir haben Betriebsratswahlen. Unser aktueller Betriebsrat stellt auch den Wahlvorstand. Darüberhinaus werden die Stimmzettel von den Kandidaten und dem noch Betriebsrat gezählt. Ist das gestattet ?
Community-Antworten (7)
12.03.2014 um 22:18 Uhr
Viertausendeinhundertsiebenundzwanzig Ja das geht!
12.03.2014 um 23:49 Uhr
der böse Fluch.....
13.03.2014 um 05:58 Uhr
Der Wahlvorstand zählt die Stimmen aus. Nicht "die Kandidaten" oder der "Nochbetriebsrat".
13.03.2014 um 08:03 Uhr
Oblatixx, sehr korrekt, aber, dem WV können Kandidaten und Nochbetriebsrat angehören ;-))
13.03.2014 um 08:12 Uhr
Das ist richtig, aber in dem Moment sind sie eben der Wahlvorstand. Und es könnten ja 5 Betriebsräte sein, aber eben nur drei sind im WV. Hahaa, und diese drei könnten auch Kandidaten sein, ja da zählen eben Kandidaten mit aus ... wenn das bekannt wird ... ;)) Und wenn kein weiterer bei der Auszählung dabei ist, dann sind sie auch noch unter sich ... Oh je!
13.03.2014 um 13:30 Uhr
dann macht man die halt zu Wahlhelfern...
13.03.2014 um 14:09 Uhr
Dann ist die Olsenbande wieder da ... Aber das waren ja nur drei.
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