Erstellt am 12.03.2014 um 21:27 Uhr von Farce
Ich glaub, ich brauch nen neuen Kommentar……..Ich kann machen was ich will, aber Leasingmitarbeiter kann ich einfach nicht finden.
Auch ist mir neu, dass man Mitarbeiter jetzt auch leasen kann.
Wie hoch mag da dann der Restwert sein? Und wie ist dass dann mit den entstandenen Schäden geregelt? Wer repariert diese dann? Und wenn Ersatzteile gebraucht werden, wer stellt diese her?
Jab, immer mal wieder was Neues, man lernt aber wirklich niemals aus.
Erstellt am 12.03.2014 um 22:34 Uhr von blackjack
Die Bezeichnung Zeitarbeitunternehmen -temporary help service- wird von den großen Personaldienstleistungsgesellschaften nicht akzeptiert.
Darum Personalleasingfirma.
Erstellt am 12.03.2014 um 23:40 Uhr von Farce
Ja, dieser Synonymenmissbrauch ist mir durchaus bekannt. Allerdings wiederstrebt es mir, dieses jetzt mit einem Leih-/Zeitarbeiter zu assoziieren.
Da bekommt mein Magen immer so ein merkwürdiges Gefühl.
Mir ist auch klar, dass es eine einheitliche Definition des Begriffs Leasing leider nicht gibt. Allerdings verbinde ich hiermit in der Regel nur tote Gegenstände und keine lebenden Geschöpfe.
Wenn ich mir dann auch noch die hier durchaus vorhandenen unterschiedlichen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten vorstelle, überkommt mich das kalte Grausen……… Von daher war es eher einwenig ironisch gemeint.
Erstellt am 13.03.2014 um 08:19 Uhr von Kölner
@Farce
Deine Ironie in Ehren und sie ist ja NICHT fehl am Platz.
Aber gerade Du, als Gewerkschafter/Gewerkschaftsvertreter und damit die Organisation, die Du vertrittst, haben MASSGEBLICH zu der Unsitte/Sitte der Zeitarbeit in unserer (Arbeits-)Gesellschaft beigetragen.
Und ich will dabei noch nicht einmal darauf eingehen, dass Gewerkschaften hinsichtlich einer eigenen Arbeitnehmervertretung stets mit § 118 BetrVG winken. Und wenn ich mir dann noch den Begriff 'Humankapital' (human capital) in manch einer Gewerkschaftsschrift (verwendet zuletzt von der NGG in Wiesbaden, in der Festschrift zum 100jährigen Firmenjubiläum der Fa. XXX) wird mir ganz, ganz anders.
Erstellt am 13.03.2014 um 08:27 Uhr von Nubbel
farce, nachdem du dich nun ergossen hast:
dürfen sie? oder dürfen sie nicht?
Erstellt am 15.03.2014 um 17:53 Uhr von Farce
Tja, lieber Kölner…….wenn ich dir ansonsten ja auch gerne mal widerspreche, hier kann ich es leider nicht.
Den Arbeitsplatz mag man sich ja noch aussuchen können, die dort bestehenden politischen Sichtweisen von einigen Profilneurotikern ev. auch bekämpfen wollen, ob dies für einige wenige dann aber auch von erfolg gekrönt ist, mag zumindest zweifelhaft sein.
Das sollte einen jetzt aber nicht daran hindern, seine eigenen moralischen Grundsätze über Board zu werfen und sich anzupassen. Auch eine GW ist eine Institution mit einem vielschichtigem Meinungsbild.
Bei der Zeit/Leiharbeit habe ich allerdings eine zumindest teilweise abweichende Meinung. Aber das lassen wir besser jetzt. Auch die GW denken hier ja mittlerweile um.
Aber natürlich sollte sich auch eine GW mehr an der Basis orientieren. Ich für meinen Fall mache dies jedenfalls tagtäglich. Und auch wenn es manchmal den einen oder anderen gibt, den man am liebsten in der Nordsee versenken möchte, mache ich es immer noch recht gerne.
@Nubbel
Auch dir kann geholfen werden.
Ja, natürlich sind sie wahlberechtigt. § 7 BetrVG dürfte hier ja wohl eindeutig sein.
Drei Monate im Betrieb, egal über welchen Zeitraum verteilt, reichen hier vollkommen aus.